Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
Der Bundesgerichtshof verwarf mit Beschluss vom 20. Mai 2010 (1 StR 577/09) die Revision des Angeklagten gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München II. Dieses hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Angeklagte, ein Geschäftsführer einer US-amerikanischen Gesellschaft, schädigte Anleger um knapp drei Millionen […]