Ihr Spezialist für Steuerrecht:Rechtsanwalt Frank Felix Höfer & Kanzlei in Stuttgart

Unsere Leistungen im Steuerrecht im Überblick

Erbrecht

Familienrecht

Vertragsrecht

Ihr Experte für Ihre Steuerrechtsfragen in Stuttgart

Das deutsche Steuersystem gilt als äußerst komplex. Nur ein erfahrener Steuerberater weiß um die Mittel und Wege, die Steuerlast seiner Mandanten zu reduzieren und alle Wege zu nutzen, die der Gesetzgeber im Rahmen einer ordentlichen Steuerrechtsprechung offen lässt. Als Rechtsanwälte für das Steuerrecht in Stuttgart sind wir darauf spezialisiert, steuerliche Fragen aus den Fachgebieten Erbrecht oder Familienrecht für Sie zu beleuchten. Sprechen Sie unsere Kanzlei bei Bedarf gerne an, und überzeugen Sie sich selbst davon, was wir für Sie tun können!

eine Nahaufnahme eines Taschenrechners und eines Stifts auf einem Tisch

Sie haben Fragen zu steuerrechtlichen Themen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

So unterstützen wir Sie schon bei Vertragsabschluss

Ein Gesellschaftsvertrag, ein Erbvertrag oder ein Testament sind schnell erstellt und unterschrieben. Doch auch ein durchdachter Vertrag nutzt nicht viel, wenn er sich negativ auf Ihre Steuerlast auswirkt. Wenn beispielsweise ein Testament erstellt und die Versorgung des Ehepartners nicht beachtet wurde, ist eine steuerliche Optimierung nur schwer möglich. Als erfahrene Kanzlei für Steuerrecht in Stuttgart sind wir an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die steuerlichen Auswirkungen von Verträgen unterschiedlichster Art zu beleuchten und fundiert zu beurteilen. Wir prüfen für Sie, mit welcher Steuerlast Sie in Abhängigkeit einer vertraglichen Gestaltung zu rechnen haben und was Sie letztendlich zahlen müssen. Bei Bedarf ziehen wir einen erfahrenen Steuerberater aus der Region hinzu. Er steht mit den lokalen und regionalen Finanzbehörden in regelmäßigem Kontakt und unterstützt unsere Kanzlei bei allen Fragen aus der Welt des Steuerrechts.

Top-Kompetenz auch im Steuerstrafrecht

Wenn durch eine Unachtsamkeit zu wenig Steuern bezahlt wurden oder eine umfassende Offenlegung von Einkünften versäumt wurde, bewegen sich unwissende Mandanten an der Grenze zum Straftatbestand. Unsere Anwälte in Stuttgart sind auf das Steuerstrafrecht spezialisiert und betreuen Sie in allen Fragen rund um die Selbstanzeige, die Prüfung durch das Finanzamt und die Nachzahlung von Steuern. Falls nötig, nehmen wir umgehend Kontakt zu einem erfahrenen Steuerberater auf, um alle Fragen in Ihrem Sinne und nach dem geltenden Steuerstrafrecht zu erörtern. Falls erforderlich, raten wir zu einer Selbstanzeige, um das Strafmaß zu reduzieren.

Selbstverständlich verhandeln wir mit der zuständigen Finanzbehörde, um eine Reduzierung oder eine Verlängerung der Frist für die Zahlung von Steuern zu erwirken. Dank unserer langjährigen Expertise und dem engen Kontakt zu den regionalen Steuerbehörden schaffen wir den Raum für Steueroptimierungen und für Steuerreduzierungen, selbst wenn eine Anzeige bei den Steuerbehörden im Raum steht. Natürlich erfolgt jede Beratung unsererseits ausschließlich im Interesse unserer Mandanten und unter Berücksichtigung aller juristischen und steuerlichen Möglichkeiten. Nehmen Sie auch in schwierigen Fällen gerne Kontakt mit uns auf, damit wir fundiert beurteilen können, wie wir Ihnen helfen können.

Wenden Sie sich mit Ihren steuerlichen Angelegenheiten an uns – wir kennen uns aus!

FAQs – häufig gestellte Fragen

Was ist das Steuerrecht und was regelt es?

Das Steuerrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und umfasst die Bereiche sämtlicher Steuergesetze. Es regelt alle rechtlichen Belange, die sich mit der Erhebung von Steuern befassen.

Warum ist das Steuerrecht so kompliziert?

Das Rechtssystem, vor allem in Deutschland, beinhaltet eine kaum überschaubare Anzahl an steuerrechtlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen und sonstigen Sonderfällen. Dazu kommen in unregelmäßigen Abständen Änderungen an den betreffenden Rechtsnormen und speziellen Ansprüchen. Diese Kombination führt dazu, dass es Laien meist fast unmöglich ist, sich in diesem Fachgebiet zurechtzufinden. Des Weiteren gibt es in Deutschland vergleichsweise wenige steuerliche Pauschalen, die für den Bürger zwar besser zu überschauen wären, jedoch auch weniger Einzelfallgerechtigkeit garantieren könnten.

Was kann ich laut Steuerrecht absetzen?

Die Bereiche, in denen Bürger Geld vom Staat zurückerhalten können, sind vielfältig. Steuerlich absetzbar sind zum Beispiel Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstelle. Wer von seinem Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommt, kann auch ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung einrichten und zusätzlich diverse Folgekosten absetzen. Auch Vorsorge-Beiträge für Versorgungsleistungen im Alter oder Ausgaben im Gesundheitsbereich sind durch steuerrechtliche Vorschriften abgedeckt und erstattungsfähig. Die Kinderbetreuung, selbst im Fall der Durchführung durch Familienangehörige, lässt sich als haushaltsnahe Arbeitsleistung steuerlich ebenfalls absetzen. Sogar bei Aufwendungen für Reinigungskräfte oder Gärtner können Steuerrückzahlungen erreicht werden.

Was versteht das Steuerrecht unter einer Mahlzeit?

Das Steuerrecht definiert eine Mahlzeit als die Speisung eines Arbeitnehmers, wie zum Beispiel in der Kantine eines Betriebes, die unentgeltlich, in Form von Essensmarken oder Ähnlichem zur Verfügung gestellt wird. Eine Mahlzeit muss allerdings die Kriterien eines tatsächlichen Essens erfüllen. Handelt es sich bei den gereichten oder zugänglich gemachten Speisen lediglich um Kuchen, Chips, Gebäck oder Schokoriegel, so gilt dies nicht als vollwertige Mahlzeit. Wird der Arbeitnehmer nicht mit einer oder mehreren Mahlzeiten versorgt, so hat er Anspruch auf eine steuerliche Erleichterung in Form einer Verpflegungspauschale.

Was hat sich im Steuerrecht 2015 geändert?

Primär wurde der Grundfreibetrag im Rahmen des steuerpflichtigen Einkommens erhöht. Des Weiteren wurden der Kinderfreibetrag und das Kindergeld angehoben. Auch für Unterhaltspflichtige wurde 2015 der steuerlich absetzbare Freibetrag erhöht. All dies geschah, um der sogenannten kalten Progression entgegenzuwirken.

Was sind laut Steuerrecht Einnahmen bzw. Einkünfte?

Einnahmen sind alle finanziellen Zuflüsse, die ein Steuerpflichtiger über den Verlauf des Jahres erfährt. Von diesen werden die sogenannten Werbungskosten abgezogen (Kosten, die entstehen, um die Einnahmen zu erhalten – etwa für Fachliteratur). Um steuerrechtlich zu den Einkünften zu zählen, muss der Überschuss der Einnahmen, der dann noch übrig ist, zu einer der sieben Einkunftsarten gezählt werden können. Zu den sieben Einkunftsarten gehören Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus der Vermietung und Verpachtung oder aus Erträgen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Die siebte Einkunftsart umfasst sonstige Einkünfte, hierzu zählen beispielsweise Rentenbezüge.

Was ist internationales Steuerrecht?

Das internationale Steuerrecht ist ein besonderes Teilgebiet des Steuerrechts. Es beinhaltet die Gesamtheit aller steuerlichen Vorgaben und Normen, die internationalen Bezug haben. Dazu gehören etwa die Abgrenzung der Besteuerungsbefugnisse verschiedener Länder und Staaten und ihre Wirkung auf Firmen und Privatpersonen.

Was sind die Richtlinien des Steuerrechts?

Unter den Begriff der Steuerrichtlinien fallen alle von übergeordneten Behörden erteilten Anweisungen, die sich an die nachfolgenden Finanzbehörden richten. Sie dienen der einheitlichen Auslegung des Steuerrechts und der Vermeidung von Unklarheiten sowie übermäßigem Bürokratieaufwand. Die Finanzbehörden sind an sie gebunden, allerdings gelten sie aufgrund ihrer umfangreichen Ausnahmeregelungen nicht für alle Bürger als verbindliche Rechtsnormen. Richtlinien dienen als Ergänzung und Erklärungsmöglichkeit der vorherrschenden Steuergesetze.