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Wie gestaltet sich der Versorgungsausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens?

Eine Scheidung ist für alle Beteiligten eine emotionale Angelegenheit. Oftmals stehen die Partner auch vor der Frage, was sie finanziell im Rahmen einer Scheidung zu erwarten haben. Eine wichtige Rolle dabei spielt auch der Vermögensausgleich. Doch was bedeutet dieser eigentlich und welche Kosten können dabei entstehen? In diesem Beitrag möchten wir Ihnen erläutern, was Sie beim Versorgungsausgleich zu beachten haben und wie Sie dabei Ihr Fachanwalt oder Ihre Fachanwältin für Familienrecht unterstützen kann.

Was sieht der Versorgungsausgleich nach Scheidung vor?

Der Versorgungsausgleich stellt im deutschen Recht den Ausgleich von Rentenanwartschaften dar, die der jeweilige Ehepartner während der Zeit der Ehe erworben hat. Oftmals gibt es während der Ehe einen Ehepartner, der (für einen bestimmten Zeitraum) nicht gearbeitet und folglich keinen Rentenanspruch erworben hat.

Durch den Versorgungsausgleich soll gerade dieser Ehegatte einen Ausgleich erhalten. Dies geschieht dadurch, dass er oder sie einen Teil der Rentenansprüche des arbeitenden Ehegatten erhält und diese miteinander ausgeglichen werden. Die rechtliche Grundlage dafür stellt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) dar.

Wie berechnen sich die Beiträge beim Versorgungsausgleich?

Konkret wird der Versorgungsausgleich durch einen sogenannten einzelrechtsbezogenen Ausgleich ermittelt: Dabei wird jeder Rentenanwartschaftsanspruch einzeln betrachtet und dem anderen Ehegatten hälftig zugerechnet.

Grundsätzlich werden für den Versorgungsausgleich alle Ansprüche angerechnet, die durch geleistete Arbeit während der Ehezeit entstanden sind und die auf die Altersvorsorge oder eine Arbeitsunfähigkeit gerichtet sind. Mitunter werden für den Versorgungsausgleich auch folgende Ansprüche berücksichtigt:

  • private Altersvorsorge
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Zahlungen aus Beamtenversorgung
  • Ansprüche von Berufssoldaten und -soldatinnen

Nicht berücksichtigt werden dagegen Einmalzahlungen, wie z. B. die Auszahlung einer Kapitallebens- oder Risikolebensversicherung. Allerdings spielen diese Beträge bei dem Zugewinnausgleich eine Rolle.

Versorgungsausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens

Wie kann ein Anwalt bzw. eine Anwältin für Familienrecht Ihnen in puncto Versorgungsausgleich zu Ihrem Recht verhelfen?

Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung durch das zuständige Gericht automatisch durchgeführt. Ein spezieller Antrag darauf muss folglich nicht gestellt werden. Hinsichtlich der Kosten entstehen dabei Verwaltungsgebühren sowie höhere Gerichts- und Anwaltskosten innerhalb des Scheidungsverfahrens, da sich durch den Versorgungsausgleich auch der Verfahrenswert der Scheidung erhöht.

Um die Kosten möglichst gering zu halten, bietet es sich an, bereits früh einen Anwalt bzw. eine Anwältin für Familienrecht in Stuttgart zu mandatieren, um Sie auch über ggf. kostengünstigere Alternativen, wie z. B. einen Ehevertrag, zu informieren. Dank unserer Erfahrung und Kompetenz in familienrechtlichen Angelegenheiten können wir Sie dahingehend bestens beraten. Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen des Versorgungsausgleichs, übernehmen dabei die Korrespondenz mit dem Gericht und den übrigen Verfahrensbeteiligten und berechnen außerdem die konkrete Höhe Ihrer Anrechte.

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen. Unsere Kanzlei steht Ihnen jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.