Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Stuttgart
Unsere Leistungen im Erbrecht im Überblick
Rechtsanwälte leisten Beitrag zur Beilegung sich häufender Streitigkeiten im Erbrecht
Das Erbrecht und die Vorsorge haben in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. In den nächsten Jahren werden große Vermögenswerte an die nächste Erbengeneration übergehen. Als Folge hiervon werden streitige Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren zunehmen. Durch eine klare testamentarische bzw. erbvertragliche Regelung kann dies weitestgehend vermieden werden. Auch durch Mediation können Rechtsanwälte hierzu ihren Beitrag leisten.
Wenn Sie sichergehen möchten, im Alter gut versorgt zu werden und für den Todesfall alle Angelegenheiten geregelt zu haben, müssen Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.
Streitigkeiten im Krankheitsfall und beim Erbe haben schon viele Familien auseinandergebracht. Nicht zuletzt, weil im Hinblick auf das Erbrecht oft Unkenntnis und Unklarheit über einzelne Sachverhalte und Fragen bestehen. Wer erbt, wenn es kein Testament gibt, können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen. Als Ihre Kanzlei für Erbrecht in Stuttgart stehen wir Ihnen mit kompetenter und zuverlässiger Beratung und Rechtsvertretung bei allen juristischen Angelegenheiten rund um das Thema Erbrecht zur Seite.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch!
Fachanwalt Höfer berät & vertritt Sie bei jeglichen Problemen im Erbrecht
Unsere Anwaltskanzlei ist beratend und bei gerichtlichen Verfahren jeder Art im Bereich des Erbrechts, auch bezogen auf unsere anderen Rechtsgebiete, tätig. Hierunter fällt insbesondere die Nachfolgeplanung (lebzeitige Übertragung, Testamentsgestaltung), die Vorsorgeplanung, die Durchsetzung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen (z. B. Pflichtteilsanspruch, Vermächtnis, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft) sowie die Testamentsvollstreckung. Unsere Beratung umfasst auch das internationale Erbrecht. Müssen Ansprüche im Ausland geltend gemacht werden, können wir auf einen Pool an Erbrechtsspezialisten des jeweiligen Landes zurückgreifen.
Wenn Sie Rechtsanwälte für Erbrecht in Stuttgart suchen, werden Sie bei unserer Kanzlei fündig. Die Rechtsgebiete Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht sind für Familien mit Vermögenswerten von großer Bedeutung. Ein kompetenter Anwalt hilft Ihnen, sich im Rechtsdickicht rund um Testament und Erbfall zurechtzufinden. Wir sind eine Anwaltskanzlei in Stuttgart mit Schwerpunkt auf Vorsorge, Nachlass und Erbschaft einschließlich Pflichtteil, Testament und Testamentsvollstreckung. Dabei übernimmt Frank Felix Höfer als Ihr Anwalt mit seinem Team neben dem Mandat vor Gericht auch die außergerichtliche Vertretung und bietet Beratung sowie Mediation an, z. B. bei Erbstreitigkeiten.
Als Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) ist Rechtsanwalt Höfer mit seiner Kanzlei in Stuttgart Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen juristischen Fragen rund um Vorsorge und Erbfall. Sie als Erblasser ersparen Ihren Erben zukünftigen juristischen Ärger, wenn Sie schon zu Lebzeiten mit einem Fachanwalt festlegen, wem Ihre Vermögenswerte zufallen sollen und wer nur einen Pflichtteil erhält. Wenn Sie die Aufteilung Ihres Erbes in einem Testament schriftlich festhalten wollen, steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei mit einer Beratung zur Seite.
Anwalt Höfer erstreitet in Stuttgart Ihren Pflichtteil
Wir vertreten auch Ihre Interessen als Erbe, um gesetzlich garantierte Ansprüche wie einen Pflichtteil gegenüber (Mit-)Erben durchzusetzen oder ungerechtfertigte Erbansprüche anderer per Anwalt abzuwehren. Im Einzelfall hilft eine Mediation mit Rechtsanwalt, um eine Erbstreitigkeit ohne Bemühung der Gerichte beizulegen. Dabei steht Ihnen Fachanwalt Frank Felix Höfer kompetent als Vermittler zur Verfügung, auf Wunsch werden auch die Rechtsanwälte der Gegenseite kontaktiert. Unsere erfahrene Kanzlei in Stuttgart ist mit sämtlichen Aspekten des Erbrechts vertraut und übernimmt die komplette Abwicklung der Testamentsvollstreckung.
Sie möchten Erbstreitigkeiten vorbeugen? Schreiben Sie uns!
Fragen zum Rechtsgebiet Erbrecht
Was ist Erbrecht?
Das Erbrecht stellt ein Grundrecht dar, welches in § 1922-2385 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschrieben wird. Durch das Erbrecht ist es gesetzlichen Erben möglich, ihr Erbe anzutreten, auch wenn der Erblasser weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen hat. In diesem Recht wird vor allem geregelt, dass gesetzliche Erben einen bestimmten Erbanspruch haben, von dem sie nur in Sonderfällen ausgeschlossen werden können.
Wer ist im Falle eines Ablebens erbberechtigt?
Abkömmlinge des Erblassers in gerader Linie, das heißt direkte Nachkommen, ebenso wie der verbliebene Ehepartner sind erbberechtigt und können notfalls sogar einen Pflichtteil einklagen. Der Nachlass wird nach einer Rangordnung verteilt, sodass die nächsten Angehörigen vorrangig behandelt werden. Ob ein Kind ehelich oder unehelich geboren wurde, ist bei der Nachlassregelung irrelevant, da alle den gleichen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe haben.
Wer erbt, wenn kein Ehepartner und keine direkten Nachkommen vorhanden sind?
Sollte der Erblasser keine direkten Nachkommen und keinen Ehepartner hinterlassen, erben die nächsten Angehörigen: die Eltern. Sollte ein Elternteil verschieden sein, erben seine Kinder, also die Geschwister des Erblassers. Bei Ableben beider Elternteile erben ausschließlich die Geschwister. Sollte der Fall eintreten, dass auch keine Eltern oder Geschwister das Erbe antreten können oder wollen, rücken die Großeltern und ihre Nachkommen in der Erbfolge nach.
Was kostet ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Erbrecht?
Die Gebühr für eine Erstberatung ist gesetzlich beschränkt und beläuft sich laut § 34 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf einen maximalen Betrag von 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auch die zukünftigen Gebühren sind gesetzlich festgeschrieben, variieren jedoch abhängig von der beauftragten Kanzlei und den äußeren Umständen des Falls.
Was gehört im Erbrecht zum Inventar?
Laut dem Erbrecht gehören zum Inventar alle im Nachlass aufgeführten Gegenstände und sonstige Vermögenswerte des Erblassers. Dieses Nachlassverzeichnis hat den Anspruch der Vollständigkeit. Anhand des Inventars lassen sich vom Erben sowie von Nachlassgläubigern erste Einschätzungen bezüglich des Erbumfangs machen.
Was gehört zur Erbmasse?
Als Erbmasse wird der gesamte Besitz des Erblassers bezeichnet, der nach seinem Tod an die Erben übergeht. Die Erbmasse lässt sich dabei in zwei Teilbereiche untergliedern: dem Aktivnachlass und dem Passivnachlass. Der Aktivnachlass setzt sich aus positiven Vermögenswerten wie beispielsweise Aktien, Immobilien, Unternehmen, Bargeld oder Antiquitäten zusammen, während der Passivnachlass negative Einkünfte wie beispielsweise Schulden oder die Bestattungskosten des Erblassers definiert. Das Nachlassvermögen ergibt sich so aus der Differenz von Aktivnachlass und Passivnachlass.
Was gilt im Erbrecht als Schenkung?
Sollte der zukünftige Erblasser bereits zu Lebzeiten einen Teil seines Besitzes an seine erbberechtigten Familienmitglieder übertragen haben, wird dies als „vorweggenommene Erbfolge“ beziehungsweise umgangssprachlich als „Schenkung“ bezeichnet. Das Ziel einer Schenkung liegt zumeist in einer Steuerersparnis, da sie bis zu einer Höhe von 400.000 Euro bei gesetzlichen Nachfolgern beziehungsweise bis zu 500.000 Euro bei Ehegatten steuerfrei ist. Durch eine anwaltliche Beratung sollte hier sichergestellt werden, dass der gesetzliche Pflichtteil der Angehörigen und alle anfallenden Steuern berücksichtigt werden.
Was ist Ausstattung im Erbrecht?
Mit der Definition der Ausstattung beschäftigt sich § 1624 im BGB. Einfach gesagt handelt es sich bei einer Ausstattung im Erbrecht um eine zweckgebundene Schenkung. Dies könnte beispielsweise eine Ausstattung des Enkels sein, der diese erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres bekommt, oder eine Autofinanzierung, die nach dem Abschluss einer Ausbildung erfolgt. Während eine Schenkung bei eintretender Bedürftigkeit zurückgefordert werden kann, ist die Rückforderung einer Ausstattung gesetzlich nicht vertretbar. Allerdings müssen Ausstattungen in einigen Fällen zum Ausgleich der gesetzlichen Pflichtteile herangezogen und entsprechend verrechnet werden. Da die Unterschiede zwischen Schenkung und Ausstattung oftmals verschwommen sind, ist es von Vorteil, im Voraus einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren.
Wer muss laut Erbrecht die Beerdigungskosten übernehmen?
Laut § 1968 BGB sind die Erben dazu verpflichtet, neben dem Aktivnachlass auch den Passivnachlass zu übernehmen. Das bedeutet, dass die Erben auch für sämtliche Beerdigungskosten des Erblassers aufkommen müssen. Wird das Erbe von einer Partei aus der Erbengemeinschaft ausgeschlagen, verteilen sich die Bestattungskosten auf die anderen Erben. Sollten alle Angehörigen das Erbe ausschlagen, spricht man von einer Fiskalerbschaft. In diesem Fall erbt der Staat und rückt somit in die Pflicht, die Beerdigungskosten zu übernehmen. Aufgrund der Bestattungspflicht übernimmt der Fiskus die Kosten auch dann, wenn keine Angehörigen vorhanden sind.
Was ist eine Stufenklage im Erbrecht?
Die Stufenklage befasst sich mit der Durchsetzung des Pflichtteils eines Erben, falls dieser unrechtmäßig enterbt wurde oder einen zu geringen Erbteil bekam. Dabei werden drei Abschnitte (Stufen) durchlaufen, um an die Durchsetzung des Pflichtteils zu kommen. Die Stufenklage ist in § 256 der Zivilprozessordnung (ZPO) aufgeführt und umfasst im Erbrecht die Offenlegung des Nachlassverzeichnisses, bedarfsabhängig eine Versicherung an Eides statt und schließlich die Auszahlung des Erbes.
Wer trägt bei einer Stufenklage im Erbrecht die Kosten?
Die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten sind zunächst offiziell vom Kläger zu tragen. Sollte dieser den Prozess gewinnen und beim Erbe tatsächlich unrechtmäßig übergangen worden sein, fallen die Kosten auf die unterlegene Partei. Dabei können die Anwaltskosten, die oftmals bereits vor Abschluss des Prozesses fällig werden, im Nachhinein zurückgefordert werden.
Was ist laut Erbrecht ein Pflichtteil?
Der gesetzliche Pflichtteil ist die Mindestbeteiligung der Angehörigen am Nachlass, die ihnen auch dann zusteht, wenn ein Testament oder Erbvertrag die Erbfolge ausschließt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote des Erblassers, abhängig von der Anzahl seiner Nachkommen und dem Vorhandensein eines Lebenspartners. Beispielsweise erbt im Falle einer Zugewinngemeinschaft die Ehefrau die Hälfte des Nachlasses. Sind darüber hinaus zwei Kinder aus der Ehe entstanden, erben diese gesetzlich jeweils ein Viertel. Sollte eines der Kinder unrechtmäßig enterbt worden sein, hätte es dennoch einen Anspruch auf die Hälfte der gesetzlich festgesetzten Erbquote, in diesem Fall also auf ein Achtel des Gesamtvermögens.
Wer erbt, wenn ein Erbe ausgeschlagen wird?
Schlägt ein Erbe seinen Anteil aus, so wächst der Erbanteil der übrigen Erben entsprechend an. Wird das Erbe von allen Parteien ausgeschlagen oder hat der Erblasser keine Hinterbliebenen, erbt automatisch der Staat den gesamten Nachlass.
Wann verjährt der Anspruch auf das Erbe?
Die gesetzliche Verjährungsfrist für den Anspruch auf den Pflichtteil ist auf reguläre drei Jahre festgesetzt, was im § 195 BGB nochmals konkretisiert wird. Dingliche Herausgabeansprüche haben eine lange Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Seit wann gibt es das Erbrecht in Deutschland?
Das deutsche Erbrecht existiert seit der Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches und trat am 01.01.1900 offiziell in Kraft. Durch Gesetzesänderungen und Reformen zum Erbrecht werden die entsprechenden Rechte und Regelungen bis heute regelmäßig angepasst.
Was bedeutet Anwachsung im Erbrecht?
Sollte aus einer Erbengemeinschaft ein Erbe aufgrund von Tod, Erbverzicht oder Ähnlichem ausfallen, wächst der Erbteil der anderen an. Diesen Prozess der Nachlasserhöhung bezeichnet man als Anwachsung.
Wie wird eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Erbrecht gewertet?
Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften greift das gesetzliche Erbrecht. Das bedeutet, dass eingetragene Lebenspartner vor dem deutschen Gesetz den Ehegatten gleichgestellt sind.
Was ist ein Vermächtnis?
Falls ein Erblasser vor seinem Ableben ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt, gilt diese Zuwendung als Vermächtnis. Dabei können auch Personen, die sich sonst nicht in der gesetzlichen Erbfolge des Verstorbenen befänden, die sogenannten Vermächtnisnehmer, in das Testament aufgenommen werden und nach dem Tod des Erblassers Ansprüche gegen die gesetzlichen Erben durchsetzen.
Was kann laut dem Erbrecht vererbt werden?
Alle Gegenstände, Werte und Verbindlichkeiten, die zum Nachlass gehören, können vererbt werden. Dazu gehören neben Immobilien, Grundstücken, Möbeln, Schmuck und Wertsachen auch lebende Tiere und Schulden des Erblassers.
Was sind laut dem Erbrecht Passiva?
Als Nachlasspassiva werden Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers bezeichnet, die zu seinen Lebzeiten beziehungsweise durch sein Ableben entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise offene Forderungen und Kredite, aber auch ein möglicher Zugewinnausgleich des verbliebenen Ehepartners und die Beerdigungskosten des Erblassers.
Wie ist eine Zuwendung definiert?
Übergibt der Erblasser bereits zu seinen Lebzeiten einen Teil seines Vermögens an einen Erben, wird dies als Zuwendung bezeichnet. Dieser Akt kann nach dem Ableben des Erblassers nur dann auf den Pflichtteil angerechnet werden, wenn auf die Anrechnung vor oder spätestens bei Erteilung der Zuwendung hingewiesen wurde. Eine Anrechnung im Nachhinein ist nicht mehr möglich.
Welche Rechtsschutzversicherung greift beim Erbrecht?
Ein überwiegender Großteil der Rechtsschutzversicherungen deckt die Kosten im Falle eines Erbstreits nicht gänzlich ab. Die Kostenerstattung beläuft sich zumeist auf eine Erstberatung beim Anwalt, die oftmals wiederum an Bedingungen wie einem bereits vorhandenen Streitfall geknüpft ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung darauf zu achten, ob Erbstreitigkeiten ebenfalls versichert sind.
Kann ich selbst ein Testament erstellen?
Sobald Sie volljährig sind, dürfen Sie Ihr Testament selbst verfassen. Minderjährige ab 16 Jahren dürfen ebenfalls ein Testament verfassen, hier muss jedoch ein Notar anwesend sein. Eine Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters ist jedoch nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass Sie eine sogenannte Testierfähigkeit vorweisen können. Das bedeutet, Sie müssen geistig bei vollem Verstand sein und somit die Fähigkeit haben, sich ein klares Urteil über Ihr Erbe zu machen. Die Testierfähigkeit kann beispielsweise bei dementen Seniorinnen und Senioren angezweifelt werden, die nicht mehr klar entscheiden können, an wen Sie Ihr Erbe vermachen möchten. Ein weiterer juristisch relevanter Punkt bei der Testierfähigkeit ist, dass Sie bei der Verfassung Ihres Testaments unbeeinflusst von den Interessen Dritten handeln können (also beispielsweise nicht erpresst werden).
Wie verfasse ich ein rechtlich gültiges Testament?
Damit Ihr privates Testament rechtlich gültig ist, muss es handschriftlich, eigenhändig und lesbar geschrieben sein. Zudem müssen Sie das Datum, den Ort, Ihren vollen Namen und Ihre Unterschrift auf das Dokument schreiben. Ihr Testament muss drittens klar und deutlich verfasst sein, sodass es zu keinem Interpretationsspielraum kommt. Beachten Sie diese drei Punkte, ist Ihr Testament in der Regel rechtlich gültig.
Kann ich Teile meines Erbes schon vor dem Tod übertragen?
Ja, Sie können Teile des Erbes oder das gesamte Erbe schon vor Ihrem Tod an Ihre Kinder (also ihre gesetzlichen Erbinnen und Erben) auszahlen. In diesem Fall wird ein Schenkungsvertrag aufgesetzt, in dem die Kinder der Schenkung zustimmen und darauf verzichten, dass der geschenkte Betrag vom späteren Erbe (nach Ihrem Todesfall) abgezogen wird.
Wer darf nach meinem Tod in meiner Immobilie wohnen bleiben?
Nach Ihrem Tod dürfen Ihre Erbinnen und Erben Ihre Wohnung oder Ihr Haus betreten und dort wohnen. Dies gilt jedoch nicht für Angehörige, Freundinnen und Freunde oder Lebensgefährten, die gesetzlich und / oder nach Ihrem Testament nicht am Immobilienerbe beteiligt sind. Diese dürfen nach Ihrem Tod Ihre Immobilie nicht ohne Zustimmung der Erbengemeinschaft betreten. Beispielsweise dürfen Lebensgefährten jedoch von der Erbengemeinschaft die Herausgabe Ihrer Gegenstände fordern, wenn diese sich noch in der Immobilie befinden.
Kann ich mein Geschäft an jemanden übertragen?
Sie dürfen Ihr Unternehmen, sofern es Ihnen allein gehört, frei vererben. Ihr Erbe oder Ihre Erbin darf das Unternehmen fortführen, es sei denn, Sie haben ausdrücklich etwas anderes in Ihrem Testament angeordnet. Beträgt der Wert Ihres Unternehmens weniger als 26 Millionen Euro (pro Nachfolger), kann die Erbschaft steuerfrei sein. Bis zum Wert von 90 Millionen Euro gibt es zumindest noch Steuererleichterungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Ab einem Wert von 90 Millionen Euro müssen Sie mit höheren Steuern rechnen, es sei denn, Sie können Ihre steuerliche Bedürftigkeit begründen. Hier sollten Sie sich am besten mit einem Fachanwalt für Erbrecht auseinandersetzen, um die genauen Regeln zu besprechen, die im Fall einer Unternehmenserbschaft gelten. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.
Kann ich verhindern, dass meine Eltern ihr Geld vor ihrem Tod ausgeben?
Das ist in der Regel nicht möglich. Ihre Eltern dürfen bis zu ihrem Tod frei über ihr eigenes Geld verfügen. Anders sieht es aus, wenn Sie über eine Vertretungsvollmacht für einen Elternteil verfügen, weil dieser beispielsweise an Demenz erkrankt und nicht mehr oder nur eingeschränkt urteilsfähig ist. In diesem Fall dürfen Sie, sofern es nicht anders geregelt wurde, über das Konto des Elternteils verfügen.
Gibt es andere gültige Dokumente außerhalb eines Testaments?
Um einen Nachlass zu regeln, haben Erblasser und Erblasserinnen nach deutschem Recht die Wahl zwischen einem Testament und einem Erbvertrag. Im Gegensatz zu einem Testament, das einseitig vom Erblasser bzw. der Erblasserin erstellt wird, wird ein Erbvertrag zwischen zwei Parteien geschlossen. Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Ich möchte einen Streit im Erbfall verhindern. Was kann ich tun?
Die Abwicklung einer Erbschaft ist nach deutschem Erbrecht die Privatsache der Erben und Erbinnen. Sehr häufig kommt es deshalb zu Streitigkeiten zwischen diesen, vor allem in Fällen, in denen sich ein oder mehrere Erben oder Erbinnen gegenüber den anderen benachteiligt fühlen. Um einen potenziellen Streit im Erbfall zu verhindern, stehen dem Erblasser bzw. der Erblasserin verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die wichtigste darunter ist die Abfassung eines klaren Testaments, das eindeutig regelt, welchem Erben und welcher Erbin welche Gegenstände aus dem Nachlass zustehen. Idealerweise teilt der Erblasser bzw. die Erblasserin bereits zu Lebzeiten seinen oder ihren Erben und Erbinnen die Gründe mit, warum er bzw. sie bestimmte Entscheidungen in seinem bzw. ihrem Testament getroffen hat. Wer einen Streit unter den Erben verhindern will, sollte auch an die Testamentsvollstreckung denken. Eine neutrale dritte Person als Testamentsvollstrecker oder -vollsterckerin einzusetzen, kann in der Praxis viele Streitigkeiten zwischen den Erben oder Erbinnen vermeiden. Als Fachanwalt für Familienrecht ist die Vollstreckung eines Testaments bei Rechtsanwalt Höfer in professionellen und guten Händen.
Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis in Form einer öffentlichen Urkunde, das Auskunft darüber gibt, wer Erbe bzw. Erbin ist, wie groß der Erbteil ist und welchen Verfügungsbeschränkungen ein Erbe oder eine Erbin unterliegt. Ausgestellt wird ein Erbschein vom Nachlassgericht. Damit ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des oder der Verstorbenen gemeint. Ein Erbschein wird von den Erben und Erbinnen benötigt, um sich gegenüber Banken, Behörden und Unternehmen ausweisen zu können.
Was versteht man unter einer Miterbengemeinschaft?
Werden gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder wegen der Festlegung des Erblassers bzw. der Erblasserin in einem Testament mehrere Personen Erben bzw. Erbinnen, bilden sie zusammen eine sogenannte „Miterbengemeinschaft“ (oft auch nur „Erbengemeinschaft“ genannt). Das Hauptmerkmal einer Erbengemeinschaft ist, dass alle Erben und Erbinnen den Nachlass bis zur Auflösung der Gemeinschaft gemeinsam verwalten müssen. Ein Erbe oder eine Erbin allein kann in einer Erbengemeinschaft nicht über einen oder mehrere Nachlassgegenstände verfügen. Idealerweise wird der Nachlass eines oder einer Verstorbenen in einer Erbengemeinschaft möglichst rasch unter allen Miterben und -erbinnen aufgeteilt. Dazu wird in der Praxis ein Erbauseinandersetzungsvertrag aufgesetzt, der die Aufteilung des Erbes unter den Miterben und Miterbinnen regelt. In der Praxis werden alle Nachlassgegenstände, bei denen eine Teilung möglich ist, auf die Erben und Erbinnen gemäß ihrer Erbquote verteilt. Alle Gegenstände, bei denen das nicht möglich ist, müssen verkauft werden. Der Veräußerungserlös wird entsprechend ihrer Anteile auf die Erben und Erbinnen aufgeteilt. Alternativ kann auch ein Miterbe oder eine Miterbin einen Gegenstand übernehmen und dafür einen Ausgleich an die anderen Erben zahlen.
Kann ich einen Pflichtteilsanspruch abwehren?
Grundsätzlich wird nach dem Tod des Erblassers bzw. der Erblasserin nach dem Pflichtteilsrecht ein Pflichtteilsanspruch fällig. Die Begleichung dieses Anspruchs kann den Erben bzw. die Erbin jedoch in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Dies gilt vor allem dann, wenn das Vermögen des Erblassers bzw. der Erblasserin in Immobilien oder Unternehmen gebunden ist. Um drohende Zwangsverkäufe im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge und der Unternehmensnachfolge zu verhindern, kann ein Erbe oder eine Erbin eine Stundung beantragen. Über eine Stundung kann ein Pflichtteilsanspruch für eine gewisse Zeit abgewehrt werden. Eine Stundung muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.
Kann ich gegen eine Enterbung vorgehen?
Die in einem Testament oder einem Erbvertrag formulierte Enterbung einer Person kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Sofern ein vom Gesetz vorgesehener Anfechtungsgrund vorliegt, kann ein Erbe oder eine Erbin gegen die Enterbung vorgehen. Ein Testament ist beispielsweise anfechtbar, wenn es aufgrund von Drohungen oder Zwang durch Dritte verfasst wurde. In diesem Fall kann ein Erbe oder eine Erbin gegen die Enterbung vorgehen. Ein weiterer, in der Praxis nicht selten vorkommender Anfechtungsgrund ist der sogenannte Motivirrtum. Wenn der Erblasser oder die Erblasserin eine Person zum Alleinerben bzw. zur Alleinerbin in der Annahme benennt, dass sich beide bis zu seinem oder ihrem Lebensende sehr gut verstehen, die Beziehung jedoch im Streit endet, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Darüber hinaus existieren noch weitere Gründe für eine Anfechtung eines Testaments. Rechtsanwalt Höfer berät seine Mandanten und Mandantinnen in allen Fragen rund um das Vorgehen gegen eine Enterbung.
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