Ihr Fachanwalt für Familienrecht in StuttgartWas das Familienrecht regelt und was wir für Sie tun können
Das Familienrecht regelt Ehe, Trennung und Scheidung sowie die damit zwangsläufig zusammenhängenden Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich, Hausrat, Familienheim etc.), Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht.
Angesichts der wachsenden Scheidungsquote und des heutigen Leitbildes der Ehe (Stichwort Eigenverantwortung), sind die gesetzlichen Regelungen des Güterrechts und der Scheidungsfolgen für viele Ehen unpassend. Durch einen Ehevertrag können Sie für den Fall der Trennung und Scheidung einverständliche Regelungen treffen und so z. B. die Zerschlagung Ihres Unternehmens verhindern. Bei einer Trennung streben wir möglichst einvernehmliche und umfassende Regelungen an. Durch eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung werden jahrelange Prozesse vermieden, die kostenintensiv und psychisch belastend sind.
Als Ihre Kanzlei für Familienrecht in Stuttgart bieten wir Ihnen kompetente und zuverlässige Beratung sowie Rechtsvertretung bei allen juristischen Angelegenheiten rund um Eheschließung, Trennung und Ehescheidung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Die Palette unserer familienrechtlichen Dienstleistungen reicht dabei vom Aufsetzen eines Ehevertrags über die juristische Beratung und Begleitung in der Trennungsphase bis hin zur Vertretung durch Frank Felix Höfer als Fachanwalt Ihres Vertrauens im Scheidungsverfahren.
Unsere Leistungen im Familienrecht im Überblick
FAQs – häufig gestellte Fragen
Was ist das Familienrecht?
Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen innerhalb einer Familie, also zwischen Verwandten und Ehepartnern bzw. Lebenspartnern. In der Regel kommen Personen mit dem Familienrecht erst dann in Kontakt, wenn eine Trennung oder Scheidung ansteht. Daher spielt die Scheidung innerhalb des Familienrechts eine besonders große Rolle. Im Rahmen einer Scheidung entsteht ein Regelungsbedarf bezüglich unter anderem folgender Punkte: Unterhalt, Aufenthalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und die Aufteilung von Vermögen oder Schulden.
Was beinhaltet das Familienrecht?
Das Familienrecht umfasst die Regelung für Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen innerhalb von Ehe-Verhältnissen, Lebensgemeinschaften, Abstammungen und Verwandtschaften. Auch die Beziehung zwischen Familie und Staat wird im Familienrecht geregelt. Die einzelnen Teilbereiche des Familienrechts sind sehr umfangreich. In der Regel kommen Personen mit dem Familienrecht dann in Kontakt, wenn Lebensgemeinschaften/Ehen gegründet oder aufgehoben werden.
Wann wurde das Familienrecht reformiert?
Die große Reform des Familienrechts begann in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1970, als uneheliche und eheliche Kinder rechtlich gleichgestellt wurden. Der Kern der Reform fand später im Jahr 1976 statt. Das Gesetz über die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe trat in Kraft, welches bis heute besagt, dass Mann und Frau innerhalb einer Ehe die gleichen Rechte und Pflichten zukommen. Das bedeutet auch, dass beide für den Unterhalt aufkommen müssen, wobei die Besorgung des Haushalts der Unterhaltspflicht entspricht. Beide Eheleute können den Wohnsitz und den Familiennamen selbst wählen.
Wer trägt die Kosten der Scheidung?
Neben den Gerichtskosten entstehen im Falle einer Scheidung stets Kosten für einen Anwalt. Dieser ist unumgänglich, um eine rechtskräftige Scheidung einzureichen. Theoretisch müssen die Anwaltskosten nur von der Person getragen werden, die die Scheidung einreicht. Wird der Scheidung seitens der zweiten Partei zugestimmt, benötigt diese dafür keinen Anwalt. Verläuft die Scheidung jedoch nicht einvernehmlich, muss die zweite Partei einen eigenen Anwalt hinzuziehen und dessen Kosten tragen. In Bezug auf die Gerichtskosten findet eine Vorauszahlung seitens der Person statt, die die Scheidung einreicht. In der Regel wird später durch das Scheidungsurteil bestimmt, dass die entstandenen Kosten aufgeteilt werden.
Wer muss im Fall einer Scheidung oder Trennung ausziehen?
Wer im Fall einer Scheidung oder Trennung die gemeinsamen Wohnräume verlässt, entscheiden die Ehegatten in der Regel selbst und einvernehmlich. Häufig handelt es sich hierbei um den Ehepartner, der die Trennung wünscht. Falls sich die Ehegatten jedoch nicht einigen können, kann das Gericht hinzugezogen werden. Dieses entscheidet über eine Wohnungszuweisung, unter der Voraussetzung, dass ein Zusammenleben unzumutbar ist.
Wer trägt laut Familienrecht die Kosten für Anwalt und Gericht?
Die Kosten für einen Anwalt werden von der Person getragen, die diesen beauftragt. Für die rechtmäßige Einreichung der Scheidung ist ein Anwalt zwingend notwendig. Läuft die Scheidung einvernehmlich, ist ein Anwalt ausreichend. Die Kosten für das Gericht muss die Person vorstrecken, die die Scheidung einreicht. Aufgrund des Scheidungsurteils werden die entstandenen Kosten jedoch in der Regel im Anschluss auf beide Parteien aufgeteilt.
Wer bekommt bei einer Scheidung oder Trennung laut Familienrecht die Kinder?
Es gehört zu den Aufgaben der Eltern dazu, zu bestimmen, bei wem die Kinder nach einer Scheidung leben. Ist dies nicht möglich, entscheidet das Familiengericht über den Aufenthaltsort. Dabei entscheidet es immer im Hinblick auf das größtmögliche Wohl der Kinder.
Was tun bei einer Trennung?
Schreiben Sie uns eine E-Mail und vereinbaren Sie ein Erstgespräch!
Regelungen einer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Familienrecht
Eine Ehe oder Lebenspartnerschaft (Ehe für homosexuelle Menschen von August 2001 bis einschließlich September 2017) sowie deren Auflösung sind mit zahlreichen familienrechtlichen Regelungen verbunden. Anders als dem Rechtsanwalt fehlt Ihnen als Laie das nötige juristische Fachwissen, um die Folgen für Sie richtig einschätzen zu können. Bei sämtlichen juristischen Fragen zu Unterhalt oder Vermögensausgleich beraten, begleiten und vertreten wir Sie loyal und kompetent.
Unsere Kanzlei in Stuttgart bietet Ihnen bei Bedarf bereits vor der Eheschließung eine umfassende Beratungstätigkeit für den Fall einer Trennung und setzt für Sie einen entsprechenden Vertrag auf.
Ihr Anwalt für Familienrecht in Stuttgart hilft als Vertretung in Folgesachen bezogen auf Ihr Kind
Sind Sie Eltern gemeinsamer Kinder, bieten wir Ihnen eine engagierte Vertretung in Folgesachen wie dem Sorgerecht für Ihr Kind. Im Falle des alleinigen Sorgerechts für Ihren ehemaligen Partner bzw. Ihre ehemalige Partnerin unterstütze ich Sie als zweiten Elternteil für ein geregeltes Umgangsrecht. Auch bei Folgesachen, die finanzielle Aspekte betreffen, wie zum Beispiel Kindesunterhalt und Versorgungsausgleich, vertreten wir Sie mit unserer Kanzlei kompetent und umfassend.
Selbstverständlich übernehme ich als Fachanwalt auch die Vertretung bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dabei berate ich Sie in Bezug auf den Ehevertrag gewissenhaft und fachkundig über einzelne, für die Zukunftsplanung wichtige, Punkte wie Vermögensaufteilung oder Regelungen über das Familienheim im Falle einer Scheidung.
Ist kein Vertrag vorhanden und sind für den Scheidungsfall Fragen hinsichtlich Zugewinnausgleich und Ehegattenunterhalt, Verteilung von Hausrat und Besitz zu klären, streben wir in Ihrem Interesse eine für Sie kostengünstige, einvernehmliche Lösung an.
Durch eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung unterstütze ich Sie dabei, jahrelange, Nerven und Geld aufzehrende Prozesse zu vermeiden. Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Vereinbarung, vertritt Sie unsere Anwaltskanzlei loyal vor dem Familiengericht.
Interessenvertretung Ihrer minderjähriger Kinder – Ein Fall für das Familienrecht
Um auch die Interessen Ihrer minderjährigen Kinder bei einer Ehescheidung zu wahren, vertreten wir Sie als Vater oder Mutter mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.
Hierbei streben wir bereits bei einer Trennung der Eltern im Hinblick auf Themen wie Sorgerecht und Umgang sowie Kindesunterhalt eine möglichst einvernehmliche Vereinbarung zum Wohl der Kinder an.
Zögern Sie nicht, bei sämtlichen Fragen rund um das Familienrecht Kontakt zu mir als Rechtsanwalt und Fachanwalt aufzunehmen und vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Anwaltskanzlei in Stuttgart!