Erbrecht zu LebzeitenBetreuungsverfügung

1. Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie für den Fall Ihrer Betreuung die gerichtliche Einsetzung einer völlig fremden Person als Betreuer vermeiden, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens für das Amt vorschlagen. Das Betreuungsgericht (vormals Vormundschaftsgericht) darf von dieser Anordnung nur dann abweichen, wenn sich die vorgeschlagene Person als ungeeignet erweist.

Unkorrektes Verhalten des Bevollmächtigten kann dem Betreuungsgericht angezeigt werden, sodass dieses aktiv wird.

Fachanwalt Frank Felix Höfer unterstützt Sie bei Fragen rund um die Themen Betreuungsverfügung und Erbrecht.

2. Wie erstelle ich eine Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsverfügung muss schriftlich verfasst sein und persönlich mit Angabe von Erstellungsort und Datum unterschrieben werden. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.

3. Betreuungsverfügung = Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsverfügung ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden. Die Vorsorgevollmacht macht eine eigenständige Betreuungsverfügung entbehrlich, wenn in der Vorsorgevollmacht ein Betreuer benannt wurde. Die Vorsorgevollmacht ist praktikabler und flexibler als eine Betreuungsverfügung. In der Bevölkerung ist die Betreuungsverfügung weitgehend unbekannt. Sie wird nur bedeutsam, wenn es zu einer Betreuung kommt. Außerhalb des Betreuungsverfahrens kann sie daher nicht als Vollmacht verwendet werden.

Wir empfehlen, die Benennung eines Betreuers in die Vorsorgevollmacht aufzunehmen. Eine eigenständige Betreuungsverfügung ist damit nicht notwendig.

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FAQ zur Betreuungsverfügung

Warum brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Egal, ob Sie als junger Mensch vorsorgen oder im Alter abgesichert sein wollen – eine Betreuungsverfügung regelt für Menschen jeden Alters im Betreuungsfall die wichtigsten Dinge. Sie ist sinnvoll, wenn Sie festlegen wollen, wie Ihre Betreuung und Pflege im Falle eines Unfalls oder beim Eintreten von Demenz auszusehen hat. Zudem benennen Sie eine Vertrauensperson als Ihren Betreuer. Dieser wird durch den Hoheitsakt vom Betreuungsgericht als Ihr Vertreter ernannt. Die Betreuungsverfügung ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden; denn die Vorsorgevollmacht gibt auch ohne Betreuungsgericht vor, wer sich um eine pflegebedürftige Person kümmern soll und die Vollmacht über dessen Wohl hat, während die Betreuungsverfügung dies in Abhängigkeit vom Gerichtsbeschluss angibt.

Was regelt die Betreuungsverfügung?

In der Betreuungsverfügung werde alle wichtigen Daten für den Fall der Pflege festgehalten. Dazu gehören die Nennung des Betreuers im Pflegefall, die Erlaubnis oder Verweigerung bestimmter medizinischer Eingriffe und weitere Absprachen zum Umgang mit Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Die durch die Verfügung bestellte Person wird vom Betreuungsgericht überwacht.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und einer Vollmacht?

Mithilfe einer Betreuungsverfügung kann der Antragsteller einen Betreuer benennen, der anschließend vom Gericht zunächst als solcher rechtsverbindlich ernannt werden muss. Anschließend wird er vom Gericht als Betreuer überwacht. Das Gericht kann demnach Vorschriften machen, da der Betreuer nicht der Bevollmächtigte über den Verfügungssteller ist. Jedoch hat der Betreuer auch die Möglichkeit, die Verfügung abzulehnen. Bei der Vollmacht übernimmt der Bevollmächtigte hingegen „die volle Macht“ über den Vollmachtgeber, das Gericht hat demnach keine Berechtigung mehr einen Betreuer zu bestellen.

Wo sollte die Betreuungsverfügung aufbewahrt werden?

Damit der Betreuer die Absprache nachweisen und das Betreuungsgericht diese unterstützen kann, sollte die Verfügung leicht zugänglich sein. Zum Beispiel bei den persönlichen Unterlagen in einem Schrank oder an einer anderweitigen Stelle. Ihre Vertrauensperson sollte diesen Ort kennen, um das Dokument im Betreuungsfall entnehmen und vorbringen zu können.

Wann kann die in der Verfügung genannte Person mit der Betreuung beginnen?

Wenn die Verfügung dem Betreuungsgericht vorliegt, als wirksam eingestuft wurde und der Betreuer vom Gericht als solcher bestimmt wurde, kann er in Aktion treten. Er wird vorerst für ein halbes Jahr als Betreuer bestimmt und kann anschließend zum dauerhaften Betreuer ernannt werden.