Ihr Anwalt in Stuttgart für einen Ehevertrag

Wir setzen Ihren Ehevertrag auf

Gerade bei Ehepartnern mit aktuellem oder zu erwartendem Vermögen rate ich als Rechtsanwalt mit Fachgebiet Familienrecht zu einem Ehevertrag. Dazu kommen Sie vor der Eheschließung in unsere Kanzlei und wir setzen für Sie einen rechtlich korrekten und für die Zukunft vorbeugenden Vertrag auf. Mögliche Regelungen zu Vermögensaufteilung, Unterhalt und Rentenansprüchen werde ich mit Ihnen in allen Details erörtern. Nach deutschem Recht muss für die Rechtsgültigkeit ein Notar den Ehevertrag beurkunden.

Zu diesem Zweck erteilen Sie mir eine Vollmacht und ich lege dem Notar das Vertragswerk zur Beurkundung vor. Abschließen können Sie einen für den Scheidungsfall hilfreichen Vertrag auch nach der Eheschließung. Das ist zum Beispiel bei Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder sinnvoll. Auch für eingetragene Lebenspartnerschaften lassen sich entsprechende Verträge aufsetzen. Lassen Sie sich von mir umfassend über die Vorteile für Sie durch einen Ehevertrag beraten und nehmen Sie gerne Kontakt zu meinem Büro auf!

Regelungen im Ehevertrag? Ihr Rechtsanwalt hilft!

Ohne eine vertragliche Regelung über das während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögen kann es bei einer Trennung und anschließendem Scheidungsfall zu erheblichen finanziellen Einbußen kommen. Das betrifft vor allem den vermögenderen Teil einer Ehegemeinschaft oder Lebenspartnerschaft. Wird eine Ehe ohne entsprechenden Vertrag geschlossen, dann greift im Falle einer Scheidung der Zugewinnausgleich in Bezug auf das erwirtschaftete Vermögen.

Grundsätzlich gilt ohne vertragliche Regelung die Gütertrennung mit Zugewinngemeinschaft als Güterstand innerhalb einer ehelichen Gemeinschaft. Das bedeutet im Klartext: Während der Ehe erwirtschaftete Zugewinne zu den Vermögenswerten müssen im Scheidungsfall gleichmäßig auf beide ehemalige Ehepartner verteilt werden.

Das kann bei größeren, während der Ehe von einem der Partner erwirtschafteten Werten eine Zerschlagung und im schlimmsten Fall den Ruin des vermögenden Ehepartners bedeuten.

Um ein solches Szenario von vornherein zu vermeiden, setzen wir in unserer Kanzlei für Sie einen Ehevertrag auf, in dem der Güterstand abweichend von der Zugewinngemeinschaft geregelt wird. Auch Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich nach einer Scheidung lassen sich bei der Eheschließung oder während der Ehe vertraglich regeln.

Versorgungsausgleich im Scheidungsfall

Falls von den Eheleuten gewünscht, regeln wir vertraglich Punkt für Punkt sämtliche Details, die den Güterstand und Versorgungsausgleich im Scheidungsfall betreffen. Dazu gehören außerdem Regelungen über den nachehelichen Unterhalt wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder.

In einem Erstgespräch erläutere ich Ihnen Ihre individuelle Situation in Bezug auf Vermögenswerte und Vermögensaufteilung und informiere Sie ausführlich über mögliche vertraglich festzulegende Regelungen. Anschließend setze ich für Sie das notariell zu beurkundende Vertragswerk auf.

Auch der Ausgleich von Rentenansprüchen lässt sich in dem aufzusetzenden Vertragswerk regeln. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme für einen Termin in meiner Kanzlei!

Nehmen Sie bei sämtlichen Fragen in Bezug auf Ehe, Familie und Erbe Kontakt zu mir auf und machen Sie gerne einen Termin in meiner Kanzlei aus!

FAQ

Wann ist es sinnvoll, einen Ehevertrag zu schließen?

In der Regel gilt im Falle einer Scheidung der Zugewinnausgleich. Ist ein besser verdienender Ehegatte selbstständig, vermögend, reicher Erbe oder an einem Unternehmen beteiligt, dann werden für den Fall einer Trennung vertragliche Regelungen notwendig. Der Zugewinnausgleich kann hier unter Umständen die Existenzgrundlage gefährden und es werden hohe Zahlungen erforderlich. Bei einem Ehevertrag können Sie einzelne Vermögensgegenstände wie Wertsachen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen aus dem Zugewinn ausschließen. Er ermöglicht individuelle Regelungen, die auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnitten sind. Lassen Sie sich zum Familienrecht in Stuttgart beraten.

Wer braucht einen Ehevertrag?

Haben zukünftige Eheleute gleich hohe Vermögenswerte oder ein gleich hohes Einkommen, ist ein Ehevertrag normalerweise entbehrlich. Ein Paar gründet mit der Ehe eine Zugewinngemeinschaft, bei der im Falle einer Scheidung das während einer Ehe gewonnene Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt wird. Weichen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute stark voneinander ab, lohnt sich ein Ehevertrag. Selbstständige oder Unternehmer sollten einen Ehevertrag abschließen, da es unter Umständen sogar zum Verkauf des Unternehmens kommen kann.

Wie lange vor der Hochzeit sollte ein Ehevertrag geschlossen werden?

Der Abschluss eines Ehevertrages ist grundsätzlich in jeder Phase der Ehe möglich. Er kann vor der Heirat, während der Ehe und auch noch im Hinblick auf eine bevorstehende Scheidung geschlossen werden. Grundsätzlich ist es also weder zu früh noch zu spät. Eheverträge werden in der Regel abgeschlossen, wenn eine Heirat bevorsteht, eine besondere Lebenssituation während einer Ehe eintritt, aber auch, wenn sich eine Trennung der Eheleute abzeichnet.

Muss ein Ehevertrag eine bestimmte Form haben?

Viele, die einen Ehevertrag abschließen möchten, fragen sich, ob sie selbst Regelungen entwickeln und aufsetzen können und ob diese einer bestimmten Form entsprechen müssen. Hier gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Jedoch muss immer eine notarielle Beurkundung erfolgen, da ein Ehevertrag eine besondere Beweislast hat. Zur Frage der Form stellt § 1410 BGB fest, dass der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift bei einem Notar abgeschlossen wird.

Was kann man alles in einem Ehevertrag regeln?

Ohne Abschluss eines Ehevertrages gilt die Zugewinngemeinschaft, bei der im Falle einer Scheidung das erwirtschaftete Vermögen geteilt wird. Ein Vertrag kann beispielsweise Gütertrennung vereinbaren. Ebenso können Regelungen getroffen werden, bei der Unternehmer oder vermögende Ehegatten ihr Vermögen behalten. Es können Vereinbarungen zum Unterhalt (nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen), zum Hausrat und zur Ehewohnung getätigt werden. Weitere Punkte sind der Versorgungsausgleich und Vereinbarungen in Bezug auf erworbene Rentenanwartschaften. Grundsätzlich können beide Partner selbst entscheiden, was der Ehevertrag enthalten soll.

Welche Unterlagen benötigt man für einen Ehevertrag?

Soll ein Ehevertrag aufgesetzt werden, sind von allen Beteiligten gültige Personalausweise oder Reisepässe mitzubringen. Wurden Namensänderungen noch nicht in einem der Ausweise eingetragen, sind die hierfür erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Ferner werden Kopien der Geburtsurkunden und der Eheurkunde erforderlich. Benötigt werden zudem eine Vermögensaufstellung beider Eheleute sowie ein Grundbuchauszug, sofern im Ehevertrag Regelungen über den Grundbesitz getroffen werden sollen.

Wann ist ein Ehevertrag ungültig?

Ein Ehevertrag unterliegt, wie jeder andere Vertrag, der Vertragsfreiheit. Diese findet jedoch ihre Grenzen, wenn eine der Regelungen gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die „guten Sitten“ verstößt und zulasten Dritter geht (Beispiel Kindeswohl). Ein Vertrag verstößt gegen die guten Sitten, wenn er einen der Ehepartner schutzlos benachteiligt. Dies ist zum Beispiel bei Krankheit, Alter, Eintritt der Mittellosigkeit oder einer Schwangerschaft der Fall. Beide Vertragsparteien dürfen auch nicht auf Kindesunterhalt verzichten, da einem Kind immer Unterhalt zusteht.

Was passiert, wenn kein Ehevertrag besteht?

Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft (Vgl. § 1363 Abs. 1 BGB). Dies bedeutet, alles, was den Eheleuten vor einer Eheschließung bereits gehört hat, bleibt Eigentum des jeweiligen Ehepartners. Jedoch werden alle während einer Ehe erworbenen Gegenstände zu einem gemeinschaftlichen Vermögen beider Ehegatten. Dies bedeutet wiederum, dass diese Gegenstände beiden Ehepartnern im Falle einer Scheidung zur Hälfte aufgeteilt werden müssen. Bei einer Zugewinngemeinschaft haftet ein Ehegatte nicht für Schulden des anderen Ehegatten. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehe etwas erbt oder kauft, wird er alleine Eigentümer dieser Sache. Erwerben beide Ehegatten Vermögen wie zum Beispiel ein Haus, werden beide Eigentümer.

Wer kann einen Ehevertrag aufsetzen?

Ein Ehevertrag ist nach § 1410 BGB mit einer Niederschrift bei einem Notar abzuschließen. Notare können eine Beratung über Umfang und Inhalt des Vertrages geben und entsprechende Vertragsentwürfe fertigen. Wurde der Entwurf von beiden Eheleuten für gut befunden, ist dieser von beiden als Vertragsparteien zu unterzeichnen und vom Notar zu beglaubigen.