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Vorschlag für europäisches Scheidungsrecht

Die EU-Kommission hat am 24. März 2010 ihren Vorschlag für eine europaweite Regelung für grenzüberschreitende Scheidungen vorgelegt (Rom III). Mit der Regelung soll das auf einen grenzüberschreitenden Scheidungsfall anzuwendende nationale Recht leichter zu erkennen sein und so die Rechtssicherheit für internationale Paare verbessert werden. Nachdem bereits 2008 der Vorschlag einer Verordnung am schwedischen Widerstand scheiterte, wählte die Kommission jetzt erstmals das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit nach Art 20 EUV, 326 ff. AEUV. Laut dem jetzigen Vorschlag können Paare auch ohne konkrete Trennungsabsicht das anzuwendende Recht wählen, vorausgesetzt, dass ein Ehepartner eine Verbindung zu diesem Land hat (z.B. Staatsangehörigkeit). Falls sich die Partner nicht auf ein nationales Recht einigen können, haben die Gerichte der Teilnehmerstaaten eine einheitliche Formel zur Bestimmung des anzuwendenden Rechts zu gebrauchen. Davon profitiert vor allem der finanziell schwächere Ehepartner, da es nun nach Trennung und Wegzug eines Partners in einen anderen Teilnehmerstaat schwieriger ist, die Scheidung nach dortigem Recht zu beantragen („forum shopping“). Rat und Parlament müssen der Verstärkten Zusammenarbeit noch zustimmen.

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