Deutschland hat sich am 4. Juni 2010 dem Vorschlag der EU-Kommission für Scheidungsregeln bei gemischten Ehen angeschlossen, wodurch gemischt-nationale Ehepaare bei Scheidungsangelegenheiten mehr Rechtssicherheit erhalten sollen. Ehepaare können künftig selbst entscheiden, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen wollen. Können sich die Ehepartner nicht einigen, werden hierüber die Gerichte nach einem einheitlichen Verfahren entscheiden. Die neuen Rechtsvorschriften richten sich an Ehepaare unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, die in verschiedenen Ländern leben oder zusammen in einem anderen Land als ihrem Heimatland leben. Ziel war insbesondere, Kinder bei der Ehescheidung weniger stark zu belasten und den schwächeren Partner bei Streitigkeiten zu schätzen. Die abschließenden Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag sollen noch vor der Sommerpause beginnen.