Unser Rechts-Tipp zur Mitarbeit im Familienbetrieb in der Eßlinger Zeitung vom 12./13. Februar 2011
Im Familienbetrieb – Mitarbeit schriftlich und eindeutig regeln „Arbeitsverhältnisse unter Ehegatten sind ohne Ausnahme schriftlich und eindeutig zu regeln und anschließend auch durchzuführen“, so Rechtsanwalt Höfer. Gerade in Familienunternehmen arbeiten Ehegatten oft ohne Arbeitsvertrag und Lohn mit. Sie machen die Buchhaltung des Ehegatten, beraten einzelne Kunden oder stehen im Notfall bereit, so Höfer. Solange sich […]