Das Bundeskabinett hat am 2. Februar 2011 den Regierungsentwurf zur Umsetzung des deutsch-französischen Wahlgüterstandes beschlossen. Gemischt-nationiale Ehepaare aus diesen Ländern können sich künftig für einen Wahlgüterstand entscheiden und damit ihre Vermögensverhältnisse regeln. Der neue Wahlgüterstand orientiert sich am deutschen Modell, berücksichtigt aber auch französische Besonderheiten. Unklarheiten, etwa beim gemeinsamen Erwerb eines Grundstücks in Deutschland werden in Zukunft vermieden. Auch im Steuerrecht wird künftig sichergestellt, dass der neue Wahlgüterstand bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer genauso behandelt wird wie die deutsche Zugewinngemeinschaft.
Der deutsch-französische Wahlgüterstand soll zum Pilotprojekt für weitere vergleichbare Angleichungen des Familienrechts in Mitgliedstaaten mit ähnlicher Rechtstradition werden. Er steht auch anderen Mitgliedstaaten der EU offen.
Der Regierungsentwurf wird jetzt über den Bundesrat dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet.