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Rechtstipp: Mobbing am Arbeitsplatz

Das Kunstwort „Mobbing“ fällt immer häufiger, wenn es um Konflikte am Arbeitsplatz geht. Das mit „Mobbing“ beschriebene Phänomen wird in unserer Arbeitswelt schon immer existiert haben, jedoch hat es aus verschiedenen Gründen in den letzten Jahren in großem Maß zugenommen. Ein verändertes Werteverständnis, neue Führungsmethoden und insbesondere die Angst vor dem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes zählen dazu. Nicht jede alltägliche Konfliktsituation am Arbeitsplatz fällt unter den Begriff „Mobbing“. Dennoch müssen sich immer mehr Arbeitgeber mit Mobbingvorwürfen innerhalb ihres Unternehmens beschäftigen und damit ihrer Rechtspflicht, das Persönlichkeitsrecht, sowie Gesundheit und Ehre ihrer Arbeitnehmer zu schützen, nachkommen.

Werden einem Arbeitgeber Mobbingvorgänge im Unternehmen bekannt, so muss er die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Abhilfe zu schaffen. Arbeitsrechtliche Sanktionsmittel gegen einen „Mobber“ sind dabei Abmahnung, Versetzung und Kündigung.

Um nicht mit Schadensersatzansprüchen von Mobbingopfern konfrontiert zu werden, die auf § 3 Abs.3 AGG oder ein Organisationsverschulden gestützt werden, sollten Arbeitgeber präventive Maßnahmen treffen. Regelmäßige Mitarbeitergespräche, Fortbildung von Führungskräften in Personalentwicklung, und gegebenenfalls Unterstützung durch einen Mediator sind hier die geeigneten Mittel.

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