Testierunfähigkeit nicht nachgewiesen
Nach sieben Prozessjahren, hiervon über fünf Jahre in der Berufungsinstanz, hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 7. April 2022 (19 U 26/17) entschieden, dass den Klägern der Nachweis der Testierunfähigkeit der Erblasserin nicht gelungen ist und festgestellt, dass die von uns vertretenen Beklagten Erben geworden sind. Das Landgericht Stuttgart ging in der ersten Instanz […]