Änderungen der Düsseldorfer Tabelle 2011
Die Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich zum 1. Januar 2011 folgende Änderungen mit sich bringen: Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 € auf 950 € erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es beim bisherigen Betrag von 770 €. Die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, […]