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Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann für den Arbeitgeber teuer werden

Vor vier Jahren trat das AGG in Kraft und bescherte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 10.000 Anfragen. Die meisten Beschwerden drehten sich um die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz. Aber schon in der Bewerbungsphase kann ein Verstoß gegen das AGG für den Arbeitgeber teuer werden. So sprach das Bundesarbeitsgericht einem Juristen eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts zu. Das Unternehmen hatte über eine Anzeige „eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin/Volljuristen“ gesucht. Der 49-jährige Bewerber wurde zugunsten einer 33-jährigen Mitbewerberin abgelehnt. Die Richter des BAG (8 AZR 530/09) sahen in der Stellenausschreibung ein klares Indiz für Diskriminierung, da sie nicht altersneutral formuliert gewesen sei. Da das Unternehmen nicht beweisen konnte, dass es bei der Einstellung altersunabhängig entschieden hat, stand dem älteren Bewerber eine Entschädigung wegen Verstoßes gegen das AGG zu.

Um nicht wegen diskriminierender Anforderungen mit Entschädigungsforderungen konfrontiert zu werden, sollten Arbeitgeber daher in ihren Stellenanzeigen auf Kriterien wie persönliche Merkmale, Religion, Geschlecht, Alter, Familienstand und ethnische Herkunft verzichten und sich ausschließlich auf die gewünschte fachliche Qualifikation beschränken.

Wer nicht qualifiziert ist, kann nicht diskriminiert werden. Fällt die Entscheidung für einen Bewerber, sollten die Ablehnung der übrigen Bewerber ebenfalls nur mit der fehlenden fachlichen Qualifikation begründet werden. Denn nach weiteren Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 466/09, 8 AZR 370/09) haben Arbeitgeber nun bei Einstellungen mehr Sicherheit: Das Fehlen einer ausreichenden Qualifikation wiegt danach schwerer als eine mögliche Benachteiligung nach dem AGG. Bewerber können sich demgemäß nur dann auf Diskriminierung berufen, wenn sie über die geforderten Qualifikationen verfügen und wenn ihre Bewerbung zum Zeitpunkt der der Stellenbesetzung überhaupt schon vorlag.

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