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Mediation soll aufwendige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen zukünftig mehr Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden. Das Kabinett beschloss am 12. Januar 2011 einen Gesetzentwurf, nach dem Mediation vor allem im arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich, sowie in Sozialgerichtsverfahren zum Einsatz kommen soll. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht in dem möglichen Gesetz eine Chance für den Bürger, Konflikte wirklich zu lösen und nicht nur entscheiden zu lassen. Damit ist das Instrument der Mediation nach Angaben des Ministeriums vor allem dann sinnvoll, wenn es darum geht, die Beziehungen der Streitbeteiligten zu erhalten.

Schon die Hälfte der Bundesländer hat in den letzten zehn Jahren mit Schlichtungs- und Mediationsverfahren positive Erfahrungen im Zivilrecht gesammelt. Das gilt in der Wirtschaft ebenso wie bei Privatpersonen. Laut der Ministerin kann Justitia ihr Schwert in Zukunft immer öfter zu Hause lassen, wenn diese Erfahrungen weiter Schule machen.

Im deutschen Recht steht „Mediation“ für außergerichtliche Streitbeilegung. Die Teilnahme an dem Verfahren ist freiwillig. Die Konfliktparteien erarbeiten mit Hilfe eines unabhängigen Mediators eine verbindliche Einigung, die ihren Interessen gerecht wird. Scheitert die Mediation, kommt der Streit vor Gericht.

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