Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrages
Das Oberlandesgericht Köln bestätigt mit Urteil vom 9. Dezember 2009 (2 U 46/09) die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der 90er Jahre: Eine Verfügung von Todes wegen, mit der Eltern ihr behindertes, durch den Sozialhilfeträger unterstütztes Kind nur als Vorerben auf einen den Pflichtteil kaum übersteigenden Erbteil einsetzen und bei seinem Tod ein anderes Kind als Nacherben […]