Pflicht zur Zusammenveranlagung auch bei steuerlichen Verlusten möglich
Der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18. November 2009 (XII ZR 173/06) entschieden, dass ein Ehegatte auch dann verpflichtet sein kann, dem Antrag des anderen Ehegatten auf Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn er während der Zeit des Zusammenlebens steuerliche Verluste erwirtschaftet hat, die er im Wege des Verlustvortrags in einem späteren Veranlagungszeitraum zur Verminderung seiner […]


