Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments mit zeitlicher Verzögerung
Das Oberlandesgericht München entschied mit Beschluss vom 1. Dezember 2011 (31 Wx 249/10), dass ein gemeinschaftliches Testament (sog. Ehegattentestament) auch dann wirksam errichtet sein kann, wenn der andere Ehegatte erst nach längerer Zeit beitritt, sofern im Zeitpunkt des Beitritts der Wille des ersttestierenden Ehegatten zur gemeinschaftlichen Testierung weiterhin besteht. Wird ein gemeinschaftliches Testament dergestalt errichtet, […]


