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Steuervereinfachungsgesetz 2011

Am 23. September 2011 haben Bundestag und Bundesrat dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 und damit 35 Steuervereinfachungen zugestimmt. Mit Ausnahme von zwei Regelungen werden alle weiteren erst 2012 in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt bereits für 2011 von 920 € auf 1.000 €. Dies bedeutet, dass zirka 550.000 steuerpflichtige Arbeitsnehmer sich künftig das Belegesammeln sparen können.
  • Mit der Steuererklärung für 2012 können Eltern Kinderbetreuungskosteneinfacher absetzen. Ob Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt künftig keine Rolle mehr.
  • Die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge entfällt. Die Eltern bekommen weiter das volle Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.
  • Einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale: Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.
  • Unternehmen können durch die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen.
  • Bundeseinheitliche Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung wurden festgelegt. Lange Zeiträume zwischen der Steuerentstehung und einer Betriebsprüfung sollen künftig vermieden werden.

Nicht durchgesetzt hat sich hingegen die Möglichkeit der zweijährigen Steuererklärung.

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