Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern
Nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 3 BGB-Referenten-Entwurf des Bundesjustizministeriums vom 28. März 2012 soll zukünftig nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zustehen, soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Das Familiengericht überträgt auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn […]