Anrechnung des Elterngeldes auf Hartz-IV Leistungen rechtmäßig
Das Sozialgericht Saarbrücken hat am 9. Mai 2012 entschieden, dass die Anrechnung des Elterngeldes als Einkommen auf Hartz-IV-Leistungen gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II rechtmäßig und verfassungskonform ist. Das Gericht ist der Auffassung, dass die unterschiedliche Behandlung derjenigen Leistungsbezieher, die vor der Geburt eines Kindes erwerbstätig waren und derjenigen, die nicht erwerbstätig […]


