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Anwaltverein für gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) setzt sich für ein gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern ab rechtlicher Feststellung der Vaterschaft – sei es durch Anerkennung oder durch Vaterschaftsfeststellung – ein. Der Familienrechtsausschuss des DAV vertritt der Auffassung, dass es für Kindeswohl förderlich sei, wenn beide Elternteile die Verantwortung für das gemeinsame Kind und damit die gemeinsame elterliche Sorge tragen. Schließlich sei es aus der Sicht des Kindes unerheblich, ob die Eltern miteinander verheiratet seien oder nicht. Der Kindsmutter soll es möglich sein, eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu beantragen, wenn es nicht gelingt, eine ausreichende Kommunikation zwischen den Eltern herbeizuführen, die dem Wohl des Kindes entspricht. Einzelheiten zur Stellungnahme des DAV können Sie hier nachlesen.

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