Zum 1. Januar 2013 treten viele Änderungen und neue Regelungen in Kraft. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengestellt:
- Steuerlicher Grundfreibetrag für Erwachsene wird zum 1. Januar 2013 um 126 Euro und zum 1. Januar 2014 um weitere 224 Euro angehoben. Er beträgt dann 2014 8.354 Euro.
- monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt um 200 Euro auf 5.800 Euro (West) und 4.900 Euro (Ost)
- Senkung des Beitragssatzes der Rentenversicherung von 19,6 auf 18,9%
- Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStaM)
- Abschaffung der Praxisgebühr beim Arzt bzw. Zahnarzt
- Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt eingerichtet; diese leitet Benzinpreise an deutschen Tankstellen in Echtzeit an Verbraucherinformationsdienste weiter
- Regelsätze in der Grundsicherung (Hartz IV) und in der Sozialhilfe erhöhen sich, z.B. in der Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebend) um 8 Euro auf 382 Euro;
- gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln (z.B. „hilft bei“) müssen künftig stimmen
- Erneuebare-Engergie-Umlage steigt auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde
- Konkurrenzschutz der Bahn fällt: inländische Fernbuslinien gestattet
- die Lohngrenze für geringfügig Beschäftigte („Minijobs“) erhöht sich von 400 auf 450 Euro; die Obergrenze für die Gleitzone („Midijobs“) steigt von 800 auf 850 Euro. Minijobber sind künftig rentenversicherungspflichtig.
- Kurzarbeitergeld auf bis zu zwölf Monate verlängert;
- Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler
- Leistungserweiterung für an Demenz Erkrankte
- Zulage von jährlich 60 € für gesetzlich Pflegeversicherte, wenn sie eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung abschließen
- neue Schwerbehindertenausweise im EC-Kartenformat
- stärkere Überwachung von Medizinprodukten
- Pflegekraft für Schwerbehinderte auch während der Reha
- Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 52.200 Euro
- neue Mindestlöhne für Gebäudereiniger (Lohngruppe 1 West 9,00 Euro und Ost 7,56 Euro, Lohngruppe 6 West 11.33 Euro und Ost 9,00 Euro) und Dachdecker (11,20 Euro)
- Monopol der Schornsteinfeger fällt weg, somit freie Wahl der Haus- und Wohnungseigentümer, welche Firma die Wartung vornimmt;
- höhere Insolvenzgeldumlage für Arbeitgeber, Anstieg von 0,04 auf 0,15%;
- Rente mit 67, Renteneintritt zwei Monate später
- verbindliche und eindeutige hygienische Anforderungen für Trinkwasseranlagen
- Unisex-Tarife bei neu abgeschlossenen Versicherungen, d.h. geschlechtsspezifische Unterschiedembeim Versicherungstarif sind mehr gestattet
- strengere Auflagen für Geldanlagen auf dem grauen Kapitalmarkt
- Elektrofahrzeuge werden zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit
- Führerscheine (-dokumente) künftig auf 15 Jahre befristet; die Fahrerlaubnis selbst bleibt natürlich erhalten
- neue Regelungen und Klassen für Motorräder und Anhänger
- Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung um 20 Milliarden Euro durch den Bund
- besonderer Steuersatz von nur noch 0,03% auf Versicherungen gegen Unwetterschäden
- Geldwäschegesetz umfasst nun auch Online-Glücksspiele
- neue Geräte dürfen nicht mehr als ein Watt pro Stunde Energie im Stand-by-Modus benötigen
- keine nationalen Verschmutzungszertifikate mehr, nur noch Gesamtmenge für ganz Europa
- Steuerausgleich bei energieintensiven Unternehmen nur noch bei Einführung eines Energiemanagement-Systems
- können Anlagenbetreiber ihren Strom nicht ins Netz einspeisen, können die Netzbetreiber die Mehrkosten auf die Verbraucher umlegen (sog. Offshore-Haftung)
- Kroatien wird EU-Mitglied (zum 1. Juli 2013)