Zum 1. Januar 2013 treten viele Änderungen und neue Regelungen in Kraft. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengestellt:
– Steuerlicher Grundfreibetrag für Erwachsene wird zum 1. Januar 2013 um 126 Euro und zum 1. Januar
2014 um weitere 224 Euro angehoben. Er beträgt dann 2014 8.354 Euro.
– monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung
steigt um 200 Euro auf 5.800 Euro (West) und 4.900 Euro (Ost)
– Senkung des Beitragssatzes der Rentenversicherung von 19,6 auf 18,9%
– Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStaM)
– Abschaffung der Praxisgebühr beim Arzt bzw. Zahnarzt
– Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt eingerichtet; diese leitet Benzinpreise an deutschen
Tankstellen in Echtzeit an Verbraucherinformationsdienste weiter
– Regelsätze in der Grundsicherung (Hartz IV) und in der Sozialhilfe erhöhen sich, z.B. in der
Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebend) um 8 Euro auf 382 Euro;
– gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln (z.B. „hilft bei“) müssen künftig stimmen
– Erneuebare-Engergie-Umlage steigt auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde
– Konkurrenzschutz der Bahn fällt: inländische Fernbuslinien gestattet
– die Lohngrenze für geringfügig Beschäftigte („Minijobs“) erhöht sich von 400 auf 450 Euro; die
Obergrenze für die Gleitzone („Midijobs“) steigt von 800 auf 850 Euro. Minijobber sind künftig
rentenversicherungspflichtig.
– Kurzarbeitergeld auf bis zu zwölf Monate verlängert;
– Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler
– Leistungserweiterung für an Demenz Erkrankte
– Zulage von jährlich 60 € für gesetzlich Pflegeversicherte, wenn sie eine freiwillige private
Pflegezusatzversicherung abschließen
– neue Schwerbehindertenausweise im EC-Kartenformat
– stärkere Überwachung von Medizinprodukten
– Pflegekraft für Schwerbehinderte auch während der Reha
– Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 52.200 Euro
– neue Mindestlöhne für Gebäudereiniger (Lohngruppe 1 West 9,00 Euro und Ost 7,56 Euro,
Lohngruppe 6 West 11.33 Euro und Ost 9,00 Euro) und Dachdecker (11,20 Euro)
– Monopol der Schornsteinfeger fällt weg, somit freie Wahl der Haus- und Wohnungseigentümer, welche
Firma die Wartung vornimmt;
– höhere Insolvenzgeldumlage für Arbeitgeber, Anstieg von 0,04 auf 0,15%;
– Rente mit 67, Renteneintritt zwei Monate später
– verbindliche und eindeutige hygienische Anforderungen für Trinkwasseranlagen
– Unisex-Tarife bei neu abgeschlossenen Versicherungen, d.h. geschlechtsspezifische Unterschiede
beim Versicherungstarif sind mehr gestattet
– strengere Auflagen für Geldanlagen auf dem grauen Kapitalmarkt
– Elektrofahrzeuge werden zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit
– Führerscheine (-dokumente) künftig auf 15 Jahre befristet; die Fahrerlaubnis selbst bleibt natürlich
erhalten
– neue Regelungen und Klassen für Motorräder und Anhänger
– Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung um 20 Milliarden Euro durch den Bund
– besonderer Steuersatz von nur noch 0,03% auf Versicherungen gegen Unwetterschäden
– Geldwäschegesetz umfasst nun auch Online-Glücksspiele
– neue Geräte dürfen nicht mehr als ein Watt pro Stunde Energie im Stand-by-Modus benötigen
– keine nationalen Verschmutzungszertifikate mehr, nur noch Gesamtmenge für ganz Europa
– Steuerausgleich bei energieintensiven Unternehmen nur noch bei Einführung eines
Energiemanagement-Systems
– können Anlagenbetreiber ihren Strom nicht ins Netz einspeisen, können die Netzbetreiber die
Mehrkosten auf die Verbraucher umlegen (sog. Offshore-Haftung)
– Kroatien wird EU-Mitglied (zum 1. Juli 2013)