Unser Rechtstipp bei Arbeitszeugnissen in der Eßlinger Zeitung vom 21./22. Juli 2012
Versteckte Formulierung? – Klage gegen Zeugnis auf Berichtigung Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. „Zeugnisse müssen wahrheitsgemäß, vollständig und wohlwollend formuliert sein, um die weitere berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht zu gefährden“, erläutert der Esslinger Rechtsanwalt Frank Felix Höfer. Daher habe sich eine Zeugnissprache entwickelt, in der vermeintlich positive […]