Nachzahlungen nicht absetzbar – Erstattungszinsen steuerpflichtig
Nach einem am 23. Dezember 2008 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VIII R 2/07) können Nachzahlungszinsen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Erstattungszinsen hingegen müssen weiterhin als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuert werden. Das Gericht ließ keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 12 Nr. 3 EStG. Dies hat zur Folge, dass ein Steuerzahler, der einen […]


