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Neues Gebühren- und Kostenrecht für Rechtsanwälte, Notare und Gerichte

Bund und Länder haben sich auf eine Anhebung der Gebühren und Honorar in den Justizkostengesetzen geeinigt. Am 5. Juli 2013 stimmte der Bundesrat dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) zu. Wenn das Gesetz noch diesen Monat verkündet wird, gelten die neuen Gebühren bereits ab dem 1. August 2013. Die ebenfalls beschlossene Reform der Prozesskosten und Beratungshilfe wird erst zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Für Rechtsanwälte bedeutet dies die erste lineare Anhebung ihrer Gebühren nach fast 20 Jahren. Im Durchschnitt fallen die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren (RVG) künftig um zirka 12 % höher aus. Zudem werden die Vergütungstatbestände strukturell geändert. Außerdem hat der Gesetzgeber für die Verfahren in Zivilsachen viele Klarstellungen vorgenommen.

Neben der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren ist ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GKG u. GNotKG). Die seit 1936 in ihrer Struktur unverändert gebliebene Kostenordnung bedurfte einer grundlegenden zeitgemäßen Neugestaltung. Änderungen ergeben sich auch im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

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