Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen „diskriminierender Erbschaftsteuerbestimmungen“ beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach deutschem Recht wird für geerbtes deutsches Vermögen eine höherer Steuerfreibetrag gewährt, wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland lebt, als wenn beide im Ausland leben. Somit werden Gebietsfremde für in Deutschland belegenes, geerbtes Vermögen höher besteuert als in Deutschland ansässige Personen. Eine solche Bestimmung könnte nach Ansicht der Kommission im Ausland lebende Personen davon abhalten, in Deutschland in Immobilien zu investieren. Nach Auffassung der Europäischen Kommission stellt diese Bestimmung eine ungerechtfertigte Beschränkung des in den Verträgen verankerten freien Kapitalverkehrs dar.