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Änderungen für Familien zum Jahreswechsel – keine Düsseldorfer Tabelle 2012

Zum 1. Januar 2012 werden mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft treten, von denen junge Familien profitieren können. Unter anderem werden bürokratische Hürden beim Beantragen von Kindergeld beseitigt, zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten – pro Kind bis zu 4.000 € jährlich – können als Sonderausgaben abgesetzt werden und mit der neu eingeführten Familienpflegezeit soll es künftig möglich sein, Angehörige besser zu pflegen und gleichzeitig die eigene materielle Existenz sicherzustellen.

Keine Änderung wird es beim Unterhalt geben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird für 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgeben. Da keine gesetzlichen oder steuerlichen Änderungen eine Anpassung erfordern, gilt auch nach dem Jahreswechsel die Düsseldorfer Tabelle 2011 mit den dort festgesetzten Unterhaltsbeiträgen und Selbstbehaltssätzen fort.

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