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Private Krankenversicherung und Unterhalt

Die Kosten für die private Krankenversicherung eines Kindes sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, nicht enthalten. Das OLG Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 19. Januar 2010 (11 UF 620/09) die Kosten für die private Krankenversicherung als angemessenen Unterhalt des Kindes i.S.d. § 1610 BGB angesehen, wenn das Kind seit seiner Geburt – wie auch seine Eltern während des ehelichen Zusammenlebens – privat krankenversichert war und der in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebende unterhaltspflichtige Elternteil auch nach der Trennung privat krankenversichert bleibt. Beinhaltet die gesetzliche Krankenversicherung die Kombination mit einer privaten Zusatzversicherung, kann das Kind auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung mit privater Zusatzversicherung verwiesen werden, sofern dies die wirtschaftlich sinnvollere Alternative ist.

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