Am 3. April 2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz tritt am 1. September 2009 in Kraft. Durch die Reform wird sowohl das materielle Recht als auch das Verfahrensrecht des Versorgungsausgleichs neu geregelt. Künftig wird jedes während der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht gesondert im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Ehegatten geteilt.