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Reform zum Notarkostenrecht

Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eingesetzte Expertenkommission aus Vertretern der Notare, der Länder, der Richterschaft und des Bundesjustizministeriums hat Vorschläge für eine Modernisierung der Notarkosten erarbeitet. Die seit über 70 Jahren geltende Kostenordnung sei nicht mehr zeitgerecht. Die Reform des Notarkostenrechts soll einfacher und transparenter sein, zugleich die Modernisierung des Justizkostenrechts abrunden, deren wesentlicher Teil mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bereits 2004 abgeschlossen wurde. Die derzeitigen Gebührenregelungen gehen noch von der gerichtlichen Zuständigkeit für die Beurkundung aus. Die neuen Regelungen sollen künftig unmittelbar auch für die Notare gelten. Abzuwarten bleibt nun, wie sich die Vorschläge der Kommission in der Praxis auswirken würden. Erst im Anschluss an diesen Prüfungsschritt würden die Vorschläge in den Referentenentwurf einfließen.

Die Kommission schlägt insbesondere folgende Änderungen vor:

  • klare und übersichtliche Struktur
  • transparente Darstellung der Gebühren- und Auslagentatbestände in einem Kostenverzeichnis
  • Angleichung an die übrigen Kostengesetze
  • Verzicht auf Auffangtatbestände
  • leistungsorientiertere Ausgestaltung der Gebührenregelungen, insbesondere für vorzeitig beendete Beurkundungsverfahren und für von einem Notar gefertigte Entwürfe
  • Anhebung der Gebühren im untersten Wertbereich
  • Einführung von Rahmengebühren bei Tätigkeitsbereichen, in denen starre Gebühren zu unangemessenen Ergebnissen führen können
  • Möglichkeit einer Gebührenvereinbarung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag bei Tätigkeiten als Mediator oder Schlichter, soll eine zugelassen werden.

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