Frank Felix Höfer erneut von CAPITAL im Erbrecht ausgezeichnet
Rechtsanwalt Frank Felix Höfer, LL.M. aus Stuttgart gehört auch im Jahr 2026 zu den von CAPITAL ausgezeichneten Kanzleien im Bereich Erbrecht.
Das Wirtschaftsmagazin CAPITAL hat Frank Felix Höfer damit bereits zum sechsten Mal in Folge in die Liste der „Besten Anwaltskanzleien“ im Rechtsgebiet Erbrecht aufgenommen. Das Ranking erschien in der aktuellen Juni-Ausgabe des Magazins und basiert auf einer umfangreichen Erhebung, die CAPITAL gemeinsam mit dem renommierten Marktforschungsinstitut STATISTA durchgeführt hat.
Für die aktuelle Untersuchung wurden im Herbst 2025 insgesamt 52.567 Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen um ihre Empfehlungen gebeten. Bewertet wurden Kanzleien für Privatmandanten in elf Rechtsgebieten sowie Kanzleien für Unternehmen in 23 Rechtsgebieten. Innerhalb jedes Fachbereichs konnten bis zu zehn Kanzleien empfohlen werden; Eigenempfehlungen innerhalb der eigenen Kanzlei waren dabei ausgeschlossen.
Ausgezeichnet wurden schließlich diejenigen Kanzleien, die in ihrem jeweiligen Rechtsgebiet besonders häufig empfohlen wurden. Insgesamt erhielten in diesem Jahr 675 Kanzleien die Topbewertung von CAPITAL – davon 288 Kanzleien für Privatmandanten und 387 Kanzleien für Unternehmen.
Im Rechtsgebiet Erbrecht zählt die Kanzlei von Rechtsanwalt Frank Felix Höfer zu den 61 ausgezeichneten Kanzleien und darf sich damit auch 2026 zu den „Beste Anwaltskanzleien Deutschlands“ zählen.
Gesamtes Ranking: Rechtsanwälte: Das sind die besten Anwaltskanzleien 2026 – Capital.de
Ausgezeichneten Kanzleien im Erbrecht: Erbrecht – Capital.de