Title: Steuerrecht
Author: RegioHelden
Published: 24. Juli 2017
Last modified: 31. Juli 2026

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Steuerrecht

# Ihr Spezialist für Steuerrecht:_Rechtsanwalt Frank Felix Höfer & Kanzlei in Stuttgart_

## Unsere Leistungen im Steuerrecht im Überblick

Erbrecht

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Familienrecht

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Vertragsrecht

## Ihr Experte für Ihre Steuerrechtsfragen in Stuttgart

Das deutsche Steuersystem gilt als äußerst komplex. Nur ein erfahrener Steuerberater
weiß um die Mittel und Wege, die Steuerlast seiner Mandanten zu reduzieren und alle
Wege zu nutzen, die der Gesetzgeber im Rahmen einer ordentlichen Steuerrechtsprechung
offen lässt. Als Rechtsanwälte für das Steuerrecht in Stuttgart sind wir darauf 
spezialisiert, steuerliche Fragen aus den Fachgebieten** Erbrecht oder Familienrecht**
für Sie zu beleuchten. Sprechen Sie unsere Kanzlei bei Bedarf gerne an, und überzeugen
Sie sich selbst davon, was wir für Sie tun können!

![eine Nahaufnahme eines Taschenrechners und eines Stifts auf einem Tisch](https://
www.kanzlei-gaensheide.com/wp-content/uploads/sites/11617/2025/12/eine-nahaufnahme-
eines-taschenrechners-und-eines-stifts-auf-1024x679.jpg)

Sie haben Fragen zu steuerrechtlichen Themen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

[info@kanzlei-gaensheide.de](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/steuerrecht/info@kanzlei-gaensheide.de?output_format=md)

## So unterstützen wir Sie schon bei Vertragsabschluss

Ein Gesellschaftsvertrag, ein Erbvertrag oder ein Testament sind schnell erstellt
und unterschrieben. Doch auch ein durchdachter Vertrag nutzt nicht viel, wenn er
sich negativ auf Ihre Steuerlast auswirkt. Wenn beispielsweise ein Testament erstellt
und die Versorgung des [Ehepartners](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/eherecht/?output_format=md)
nicht beachtet wurde, ist eine **steuerliche Optimierung** nur schwer möglich. Als
erfahrene Kanzlei für Steuerrecht in Stuttgart sind wir an Ihrer Seite, wenn es 
darum geht, die steuerlichen Auswirkungen von Verträgen unterschiedlichster Art 
zu beleuchten und fundiert zu beurteilen. Wir prüfen für Sie, mit welcher** Steuerlast**
Sie in Abhängigkeit einer vertraglichen Gestaltung zu rechnen haben und was Sie 
letztendlich zahlen müssen. Bei Bedarf ziehen wir einen erfahrenen Steuerberater
aus der Region hinzu. Er steht mit den lokalen und regionalen Finanzbehörden in 
regelmäßigem Kontakt und unterstützt unsere Kanzlei bei allen Fragen aus der Welt
des Steuerrechts.

## Top-Kompetenz auch im Steuerstrafrecht

Wenn durch eine Unachtsamkeit zu wenig Steuern bezahlt wurden oder eine umfassende
Offenlegung von Einkünften versäumt wurde, bewegen sich unwissende Mandanten an 
der Grenze zum Straftatbestand. Unsere Anwälte in Stuttgart sind auf das Steuerstrafrecht
spezialisiert und betreuen Sie in allen Fragen rund um die Selbstanzeige, die Prüfung
durch das Finanzamt und die** Nachzahlung von Steuern**. Falls nötig, nehmen wir
umgehend Kontakt zu einem erfahrenen Steuerberater auf, um alle Fragen in Ihrem 
Sinne und nach dem geltenden Steuerstrafrecht zu erörtern. Falls erforderlich, raten
wir zu einer **Selbstanzeige**, um das Strafmaß zu reduzieren.

Selbstverständlich verhandeln wir mit der zuständigen Finanzbehörde, um eine Reduzierung
oder eine Verlängerung der Frist für die Zahlung von Steuern zu erwirken. Dank unserer
langjährigen Expertise und dem engen Kontakt zu den regionalen Steuerbehörden schaffen
wir den Raum für **Steueroptimierungen und für Steuerreduzierungen**, selbst wenn
eine Anzeige bei den Steuerbehörden im Raum steht. Natürlich erfolgt jede Beratung
unsererseits ausschließlich im Interesse unserer Mandanten und unter Berücksichtigung
aller juristischen und steuerlichen Möglichkeiten. Nehmen Sie auch in schwierigen
Fällen gerne Kontakt mit uns auf, damit wir fundiert beurteilen können, wie wir 
Ihnen helfen können.

Wenden Sie sich mit Ihren steuerlichen Angelegenheiten an uns – wir kennen uns aus!

[info@kanzlei-gaensheide.de](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/steuerrecht/info@kanzlei-gaensheide.de?output_format=md)

## FAQs – häufig gestellte Fragen

Was ist das Steuerrecht und was regelt es?

Das Steuerrecht ist ein Teilgebiet des** öffentlichen Rechts** und umfasst die Bereiche
sämtlicher **Steuergesetze**. Es regelt alle rechtlichen Belange, die sich mit der
Erhebung von Steuern befassen.

Warum ist das Steuerrecht so kompliziert?

Das Rechtssystem, vor allem in Deutschland, beinhaltet eine kaum überschaubare Anzahl
an **steuerrechtlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen** und sonstigen Sonderfällen.
Dazu kommen in unregelmäßigen Abständen Änderungen an den betreffenden Rechtsnormen
und speziellen Ansprüchen. Diese Kombination führt dazu, dass es Laien meist fast
unmöglich ist, sich in diesem Fachgebiet zurechtzufinden. Des Weiteren gibt es in
Deutschland vergleichsweise wenige steuerliche Pauschalen, die für den Bürger zwar
besser zu überschauen wären, jedoch auch weniger Einzelfallgerechtigkeit garantieren
könnten.

 Was kann ich laut Steuerrecht absetzen?

Die Bereiche, in denen Bürger **Geld vom Staat zurückerhalten** können, sind vielfältig.
Steuerlich absetzbar sind zum Beispiel **Fahrtkosten** für den Weg zur Arbeitsstelle.
Wer von seinem Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommt, kann
auch ein **Arbeitszimmer** in der eigenen Wohnung einrichten und zusätzlich diverse**
Folgekosten** absetzen. Auch **Vorsorge-Beiträge** für Versorgungsleistungen im 
Alter oder Ausgaben im Gesundheitsbereich sind durch steuerrechtliche Vorschriften
abgedeckt und erstattungsfähig. Die **Kinderbetreuung**, selbst im Fall der Durchführung
durch Familienangehörige, lässt sich als haushaltsnahe Arbeitsleistung steuerlich
ebenfalls absetzen. Sogar bei **Aufwendungen für Reinigungskräfte oder Gärtner**
können Steuerrückzahlungen erreicht werden.

Was versteht das Steuerrecht unter einer Mahlzeit?

Das Steuerrecht definiert eine** Mahlzeit** als die Speisung eines Arbeitnehmers,
wie zum Beispiel in der Kantine eines Betriebes, die unentgeltlich, in Form von 
Essensmarken oder Ähnlichem zur Verfügung gestellt wird. Eine Mahlzeit muss allerdings
die Kriterien eines tatsächlichen Essens erfüllen. Handelt es sich bei den gereichten
oder zugänglich gemachten Speisen lediglich um Kuchen, Chips, Gebäck oder Schokoriegel,
so gilt dies nicht als vollwertige Mahlzeit. Wird der Arbeitnehmer nicht mit einer
oder mehreren Mahlzeiten versorgt, so hat er Anspruch auf eine steuerliche Erleichterung
in Form einer **Verpflegungspauschale**.

Was hat sich im Steuerrecht 2015 geändert?

Primär wurde der **Grundfreibetrag** im Rahmen des steuerpflichtigen Einkommens **
erhöht**. Des Weiteren wurden der** Kinderfreibetrag und das Kindergeld angehoben**.
Auch für Unterhaltspflichtige wurde 2015 der steuerlich absetzbare Freibetrag erhöht.
All dies geschah, um der sogenannten **kalten Progression** entgegenzuwirken.

Was sind laut Steuerrecht Einnahmen bzw. Einkünfte?

Einnahmen sind alle **finanziellen Zuflüsse**, die ein Steuerpflichtiger über den
Verlauf des Jahres erfährt. Von diesen werden die sogenannten Werbungskosten abgezogen(
Kosten, die entstehen, um die Einnahmen zu erhalten – etwa für Fachliteratur). Um
steuerrechtlich zu den Einkünften zu zählen, muss der Überschuss der Einnahmen, 
der dann noch übrig ist, zu einer der sieben Einkunftsarten gezählt werden können.
Zu den sieben Einkunftsarten gehören Einkünfte aus einem **Gewerbebetrieb**, aus**
selbstständiger **und **nichtselbstständiger Arbeit**, aus **Kapitalvermögen**, 
aus der **Vermietung und Verpachtung** oder aus Erträgen im Bereich der Land- und
Forstwirtschaft. Die siebte Einkunftsart umfasst sonstige Einkünfte, hierzu zählen
beispielsweise Rentenbezüge.

Was ist internationales Steuerrecht?

Das** internationale Steuerrecht** ist ein besonderes Teilgebiet des Steuerrechts.
Es beinhaltet die Gesamtheit aller **steuerlichen Vorgaben und Normen, **die internationalen
Bezug haben. Dazu gehören etwa die Abgrenzung der Besteuerungsbefugnisse verschiedener
Länder und Staaten und ihre Wirkung auf Firmen und Privatpersonen.

Was sind die Richtlinien des Steuerrechts?

Unter den Begriff der** Steuerrichtlinien** fallen alle von übergeordneten Behörden
erteilten Anweisungen, die sich an die nachfolgenden Finanzbehörden richten. Sie
dienen der **einheitlichen Auslegung des Steuerrechts** und der **Vermeidung von
Unklarheiten** sowie** übermäßigem Bürokratieaufwand**. Die Finanzbehörden sind 
an sie gebunden, allerdings gelten sie aufgrund ihrer umfangreichen Ausnahmeregelungen
nicht für alle Bürger als verbindliche Rechtsnormen. Richtlinien dienen als Ergänzung
und Erklärungsmöglichkeit der vorherrschenden Steuergesetze.