Title: Eherecht
Author: RegioHelden
Published: 24. Juli 2017
Last modified: 19. März 2026

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Eherecht

# Ihr Anwalt für Eherecht in Stuttgart

## Ihr Anwalt bei Fragen rund um Eherecht

Das Eherecht gehört in Deutschland juristisch gesehen zum [Familienrecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/?output_format=md).
Daher begleite, berate und vertrete ich Sie als Anwalt mit familienrechtlichem Fachgebiet
in sämtlichen die Ehe betreffenden rechtlichen Sachen. Die Palette reicht dabei 
vom Ehevertrag vor der Eheschließung, zum Zusammenhalt von Vermögen über Trennung
und Scheidung. Auch der Unterhalt bis zu Sorgerechtsfragen und Kindesunterhalt für
gemeinsame Kinder der Eheleute wird abgedeckt. Des Weiteren fallen in meinen Kompetenzbereich
als Rechtsanwalt alle rechtlichen Frage in Bezug auf eheliches Namensrecht und internationales
Eherecht bei Eheschließungen von Partnern mit unterschiedlichen Staatsbürgerschaften.

Als Ihr Anwalt leiste ich zudem kompetente juristische Begleitung und Vertretung
an den Schnittpunkten zum [Erbrecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/erbrecht/?output_format=md).
Nehmen Sie bei sämtlichen Fragen rund um das Eherecht Kontakt zu mir auf und machen
Sie mit meiner Kanzlei einen Termin für ein erstes Gespräch aus!

## Mögliche juristische Folgen einer Trennung

Bei einer Heirat denken viele Paare nicht an mögliche juristische Folgen bei einer
Trennung sowie im darauf folgenden Scheidungsfall. Dabei macht es gerade dann Sinn,
Fragen rund um das Vermögen vertraglich zu regeln, wenn das Verhältnis der Eheleute
zueinander gut und einvernehmlich ist. Daher ist ein Ehevertrag vor der Eheschließung
hilfreich, um spätere finanzielle Nachteile durch eine nicht vertraglich ausgeschlossene
Zugewinngemeinschaft im Vorfeld zu verhindern.

Als Anwalt Ihres Vertrauens setze ich gerne für Sie einen detaillierten Ehevertrag
auf. Ein solches Vertragswerk kann ich als Ihr Rechtsanwalt auch noch während der
Ehe für Sie formulieren und mit einer von Ihnen erteilten Vollmacht von einem Notar
beglaubigen lassen.

## Sorgerecht im Streitfall? Schnelle Hilfe von Ihrem Anwalt für Eherecht

Gehen aus einer ehelichen Gemeinschaft gemeinsame Kinder hervor, obliegt beiden 
Elternteilen vom Gesetz her im Prinzip die gemeinsame Sorge. Doch nicht in jedem
Fall dient bei Trennung und Scheidung das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl. 
Kommt es zu einem juristischen Streit der Eltern um das Sorgerecht oder wollen Sie
als ein Elternteil das Recht der alleinigen Sorge erstreiten oder behalten, dann
vertrete ich Ihre Interessen vor dem Familiengericht.

Auch beim Umgangsrecht und seiner individuellen Gestaltung im Einzelfall berate 
und begleite ich Sie als Anwalt und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem anderen
Elternteil, dem Familiengericht sowie dem Jugendamt.

Nehmen Sie bei sämtlichen Fragen in Bezug auf Ehe, Familie und Erbe Kontakt zu mir
auf und machen Sie gerne einen Termin in meiner Kanzlei aus!

## Häufig gestellte Fragen zum Eherecht

Welche Voraussetzungen gelten für die Eheschließung?

Damit eine Ehe als rechtsgültig anerkannt wird, sind drei Voraussetzungen notwendig,
die erfüllt sein müssen. Zwar ist eine wirksame Eheschließung auch bei der Nichtbeachtung
bestimmter Voraussetzungen möglich, kann aber dadurch später aufgehoben werden. 
Zwingend ist, dass beide den **Ehewillen** gegenseitig erklärt haben, dass sie **
volljährig** sind, jedoch **mindestens das 16. Lebensjahr** vollendet haben und 
dass die **Ehe vor einem Standesbeamten vollzogen** wird. Liegt nur eine dieser 
Bedingungen nicht vor, gilt die Ehe nicht als geschlossen und wird als Nichtehe 
bezeichnet. Eine Ehe gilt auch dann als ungültig, wenn einer der Ehegatten bereits
verheiratet ist oder wenn nahe verwandtschaftliche Linien nachgewiesen sind. Die
Eheleute sollten ebenso beide geschäftsfähig sein.

Was ist eine eheähnliche Lebensgemeinschaft?

Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft basiert nicht auf einer Heirat, sondern betrifft
das **Zusammenleben zweier Personen**, in einer Gemeinschaft, die sich der Ehe ähnlich
verhält. Die Bindung reicht entsprechend über die Haushaltsgemeinschaft hinaus. 
Die Parteien haben die gleiche Meldeadresse und teilen zudem kontinuierlich und **
über längere Zeit gewisse Verantwortungen**, beispielsweise die Versorgung von Kindern
oder anderen Angehörigen. Eine geschlechtliche Beziehung wird jedoch nicht vorausgesetzt.
Die Rechtswirkung des Zusammenlebens entfaltet sich ähnlich wie bei einer Heirat.
So besteht beispielsweise bei Scheitern der Lebensgemeinschaft ggf. ein Ausgleichsanspruch.

Was ist ein Ehename und wie wird er bestimmt?

Der **gemeinsame Ehename** ist der Name, den Ehegatten häufig im Rahmen der Eheschließung
annehmen. Nur wenn dieser einheitlich ist, gilt die Bezeichnung. Traditionell ist
das der des Ehemannes, kann aber auch der Geburtsname der Ehegattin sein. Ebenso
ist möglich, dass einer der beiden Ehepartner den Namen des anderen als **Doppelnamen**
trägt. Der Ehename gilt zum Zeitpunkt der Eheschließung und kann nach Tod oder Scheidung
wieder geändert werden.

Wozu brauche ich einen Ehevertrag?

Der [Ehevertrag](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/ehevertrag/?output_format=md)**
schützt das eigene Vermögen**, das in die Ehe miteingebracht wird. Der Vertrag ist
sinnvoll, um die [Aufteilung der Güter](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/guetertrennung/?output_format=md)
bei einer eventuellen Scheidung zu erleichtern und auch die Unterhalts- und Versorgungsansprüche
genau festzulegen. Gleiches gilt für die **Schulden** des Ehepartners, wobei dann
jeder für die eigenen haftet und gemeinsame Schulden oder Bürgschaften eine gemeinsame
Haftung voraussetzen. Meistens enden Ehen nicht in gutem Einvernehmen, sondern mit
der Auflösung gehen **Streitigkeiten** einher. Der Ehevertrag enthält dann **klare
Bestimmungen**, die für beide Partner verbindlich sind. Er kann vor einer Hochzeit,
aber auch noch während der Ehe geschlossen werden.

Ab wann gilt die Ehe als gescheitert?

Um eine Scheidung durchzusetzen, muss die Ehe als gescheitert gelten. Das ist gemäß§
1565 Abs. 1 des BGB vorgeschrieben. Die Ehe gilt als gescheitert, wenn beide Partner**
seit mindestens einem Jahr getrennt** leben und wenn **beide in die Scheidung einwilligen**.
Stimmt einer der beiden Ehepartner einer Scheidung nicht zu, ist eine andere Regelung
notwendig. Der die Scheidung beantragende Ehepartner muss dann gerichtlich beweisen,
dass die Ehe zerrüttet ist. Dazu darf auch nicht die Erwartung bestehen, dass die
Lebensgemeinschaft in Zukunft erneut aufgenommen wird.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Scheidungsantrag gegeben sein?

Für die Möglichkeit, eine Scheidung zu beantragen, muss die **Ehe als gescheitert**
gelten. Das ist dann der Fall, wenn das sogenannte **Trennungsjahr** vorbei ist 
und beide Ehepartner die **Scheidung akzeptieren**. Liegt die Trennung bereits mehr
als 3 Jahre zurück, wird das Scheitern nicht mehr durch das Familiengericht festgestellt
und der Scheidungsantrag kann gestellt werden. Dagegen kann eine Ehe nie automatisch
geschieden werden. Es ist immer notwendig, einen Scheidungsantrag über einen Rechtsanwalt
einzureichen. Nach drei Jahren Trennung kann die Scheidung dann auch ohne Zustimmung
des anderen Partners erfolgen.

Was passiert mit dem Vermögen im Falle einer Scheidung?

Abhängig ist die Vermögensaufteilung nach der Scheidung davon, ob ein Ehevertrag
geschlossen wurde oder nicht. Liegt keiner vor, wird das Vermögen bei der Scheidung**
zu gleichen Teilen geteilt**. Jeder erhält seinen Anteil und wenn das erwirtschaftete
Vermögen oder der Haushalt nicht konkret aufgeteilt werden kann, erhält der andere
dann eine Ausgleichszahlung. Wurde ein **Ehevertrag** abgeschlossen, enthält dieser**
klare Regelungen für die Vermögensaufteilung** des gemeinsamen Haushalts und des
eigenen Vermögens sowie Versorgungs- und Unterhaltsansprüche. Letztere ergeben sich,
wenn gemeinsame Kinder existieren und eine Partei die Erziehung allein übernimmt.

Was ist ein Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich betrifft die Ehe, wenn einer der beiden **Ehepartner** **weniger
zum Vermögen beigetragen** hat. Dann kann derjenige, der den größeren Anteil eingebracht
hat, vom anderen einen Zugewinnausgleich verlangen. Der Zugewinnausgleich wird dabei
berechnet und **muss beantragt werden**. Auch ist der Ehepartner verpflichtet, den
anderen darüber zu informieren, dass ein Zugewinnausgleich verlangt wird. Die Berechnung
erfolgt aus einer Gegenüberstellung des Anfangsvermögens und des Endvermögens.

Wie berechnet sich der nacheheliche Unterhalt?

Für den nachehelichen Unterhalt, den ein Ehepartner an den anderen zahlt, ist das
Bruttoeinkommen beider Eheleute der Ausgangspunkt. Davon werden bestimmte Verbindlichkeiten
abgezogen, woraus sich das Nettoeinkommen ergibt. Im Normalfall sind das etwa **
drei Siebtel des bereinigten Nettoeinkommens** des zur Zahlung Verpflichteten, wenn
der Ehepartner ebenfalls erwerbsfähig ist.