Title: Familienrecht
Author: RegioHelden
Published: 24. Juli 2017
Last modified: 10. August 2026

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Familienrecht

# Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Stuttgart_Was das Familienrecht regelt und was wir für Sie tun können_

Das Familienrecht regelt **Ehe, Trennung und Scheidung **sowie die damit zwangsläufig
zusammenhängenden Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung(
Zugewinnausgleich, Hausrat, Familienheim etc.), Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht.

Angesichts der **wachsenden Scheidungsquote** und des heutigen Leitbildes der Ehe(
Stichwort Eigenverantwortung), sind die gesetzlichen Regelungen des Güterrechts 
und der Scheidungsfolgen für viele Ehen unpassend. Durch einen Ehevertrag können
Sie für den Fall der Trennung und Scheidung einverständliche Regelungen treffen 
und so z. B. die Zerschlagung Ihres Unternehmens verhindern. Bei einer Trennung 
streben wir möglichst einvernehmliche und umfassende Regelungen an. Durch eine Trennungs-
und Scheidungsvereinbarung werden jahrelange Prozesse vermieden, die kostenintensiv
und psychisch belastend sind.

Als Ihre Kanzlei für Familienrecht in Stuttgart bieten wir Ihnen kompetente und 
zuverlässige Beratung sowie Rechtsvertretung bei allen juristischen Angelegenheiten
rund um Eheschließung, Trennung und Ehescheidung sowohl außergerichtlich als auch
vor Gericht. Die Palette unserer familienrechtlichen Dienstleistungen reicht dabei
vom Aufsetzen eines Ehevertrags über die juristische Beratung und Begleitung in 
der Trennungsphase bis hin zur **Vertretung durch Frank Felix Höfer **als Fachanwalt
Ihres Vertrauens im Scheidungsverfahren.

## Unsere Leistungen im Familienrecht im Überblick

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[Eherecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/eherecht/?output_format=md)

![](https://www.kanzlei-gaensheide.com/wp-content/uploads/sites/11617/2026/07/familienrecht_ehevertrag.
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[Ehevertrag](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/ehevertrag/?output_format=md)

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[Trennungs- und Scheidungs­vereinbarung](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/trennungs-scheidungsvereinbarung/?output_format=md)

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[Güter­trennung](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/guetertrennung/?output_format=md)

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[Sorgerecht und Umgangs­recht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/sorgerecht-umgangsrecht/?output_format=md)

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[Unterhalt](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/unterhalt/?output_format=md)

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[Vermögens­­auseinander­setzung](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/vermoegensauseinandersetzung/?output_format=md)

![](https://www.kanzlei-gaensheide.com/wp-content/uploads/sites/11617/2026/07/familienrecht_versorgungsausgleich.
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[Versorgungs­ausgleich](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/versorgungsausgleich/)

Was tun nach einer Scheidung?

## FAQs – häufig gestellte Fragen

Was ist das Familienrecht?

Das** Familienrecht** regelt die Rechtsbeziehungen innerhalb einer Familie, also
zwischen Verwandten und Ehepartnern bzw. Lebenspartnern. In der Regel kommen Personen
mit dem Familienrecht erst dann in Kontakt, wenn eine** Trennung oder Scheidung**
ansteht. Daher spielt die Scheidung innerhalb des Familienrechts eine besonders 
große Rolle. Im Rahmen einer Scheidung entsteht ein Regelungsbedarf bezüglich unter
anderem folgender Punkte: **Unterhalt, Aufenthalt, Sorgerecht, Umgangsrecht **und
die Aufteilung von Vermögen oder Schulden.

Was beinhaltet das Familienrecht?

Das Familienrecht umfasst die **Regelung für Rechtsbeziehungen** **zwischen natürlichen
Personen **innerhalb von Ehe-Verhältnissen, Lebensgemeinschaften, Abstammungen und
Verwandtschaften. Auch die Beziehung zwischen Familie und Staat wird im Familienrecht
geregelt. Die einzelnen Teilbereiche des Familienrechts sind sehr umfangreich. In
der Regel kommen Personen mit dem Familienrecht dann in Kontakt, wenn Lebensgemeinschaften/
Ehen gegründet oder aufgehoben werden.

Wann wurde das Familienrecht reformiert?

Die große Reform des Familienrechts begann in der Bundesrepublik Deutschland im 
Jahr 1970**,** als uneheliche und eheliche Kinder rechtlich gleichgestellt wurden.
Der Kern der Reform fand später im Jahr 1976 statt. Das** Gesetz über die persönlichen
Rechtswirkungen der Ehe** trat in Kraft, welches bis heute besagt, dass Mann und
Frau innerhalb einer Ehe die gleichen Rechte und Pflichten zukommen. Das bedeutet
auch, dass beide für den Unterhalt aufkommen müssen, wobei die Besorgung des Haushalts
der Unterhaltspflicht entspricht. Beide Eheleute können den Wohnsitz und den Familiennamen
selbst wählen.

Wer trägt die Kosten der Scheidung?

Neben den Gerichtskosten entstehen im Falle einer Scheidung stets Kosten für einen
Anwalt. Dieser ist unumgänglich, um eine rechtskräftige Scheidung einzureichen. 
Theoretisch müssen die **Anwaltskosten nur von der Person getragen werden, die die
Scheidung einreicht**. Wird der Scheidung seitens der zweiten Partei zugestimmt,
benötigt diese dafür keinen Anwalt. Verläuft die Scheidung jedoch nicht einvernehmlich,
muss die zweite Partei einen eigenen Anwalt hinzuziehen und dessen Kosten tragen.
In Bezug auf die Gerichtskosten findet eine Vorauszahlung seitens der Person statt,
die die Scheidung einreicht. In der Regel wird später durch das Scheidungsurteil
bestimmt, dass die entstandenen Kosten aufgeteilt werden.

Wer muss im Fall einer Scheidung oder Trennung ausziehen?

Wer im Fall einer Scheidung oder Trennung die gemeinsamen Wohnräume verlässt, **
entscheiden die Ehegatten in der Regel selbst und einvernehmlich**. Häufig handelt
es sich hierbei um den Ehepartner, der die Trennung wünscht. Falls sich die Ehegatten
jedoch nicht einigen können, kann das Gericht hinzugezogen werden. Dieses entscheidet
über eine** Wohnungszuweisung**, unter der Voraussetzung, dass ein Zusammenleben
unzumutbar ist.

Wer trägt laut Familienrecht die Kosten für Anwalt und Gericht?

**Die Kosten für einen Anwalt werden von der Person getragen, die diesen beauftragt**.
Für die rechtmäßige Einreichung der Scheidung ist ein Anwalt zwingend notwendig.
Läuft die Scheidung einvernehmlich, ist ein Anwalt ausreichend. Die Kosten für das
Gericht muss die Person vorstrecken, die die Scheidung einreicht. Aufgrund des Scheidungsurteils
werden die entstandenen Kosten jedoch in der Regel im Anschluss auf beide Parteien
aufgeteilt.

Wer bekommt bei einer Scheidung oder Trennung laut Familienrecht die Kinder?

Es gehört zu den **Aufgaben der Eltern** dazu, zu bestimmen, bei wem die Kinder 
nach einer Scheidung leben. Ist dies nicht möglich, entscheidet das Familiengericht
über den Aufenthaltsort. Dabei entscheidet es immer im Hinblick auf das **größtmögliche
Wohl der Kinder**.

Was tun bei einer Trennung?

Schreiben Sie uns eine E-Mail und vereinbaren Sie ein Erstgespräch!

[info@kanzlei-gaensheide.de](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/info@kanzlei-gaensheide.de?output_format=md)

## Regelungen einer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Familienrecht

Eine Ehe oder Lebenspartnerschaft (Ehe für homosexuelle Menschen von August 2001
bis einschließlich September 2017) sowie deren Auflösung sind mit zahlreichen **
familienrechtlichen Regelungen** verbunden. Anders als dem Rechtsanwalt fehlt Ihnen
als Laie das nötige juristische Fachwissen, um die Folgen für Sie richtig einschätzen
zu können. Bei sämtlichen juristischen Fragen zu Unterhalt oder Vermögensausgleich
beraten, begleiten und vertreten wir Sie loyal und kompetent.

Unsere Kanzlei in Stuttgart bietet Ihnen bei Bedarf bereits vor der Eheschließung
eine umfassende Beratungstätigkeit für den Fall einer Trennung und setzt für Sie
einen entsprechenden Vertrag auf.

## Ihr Anwalt für Familienrecht in Stuttgart hilft als Vertretung in Folgesachen bezogen auf Ihr Kind

Sind Sie Eltern gemeinsamer Kinder, bieten wir Ihnen eine engagierte Vertretung 
in Folgesachen wie dem Sorgerecht für Ihr Kind. Im Falle des** alleinigen Sorgerechts**
für Ihren ehemaligen Partner bzw. Ihre ehemalige Partnerin unterstütze ich Sie als
zweiten Elternteil für ein **geregeltes Umgangsrecht**. Auch bei Folgesachen, die
finanzielle Aspekte betreffen, wie zum Beispiel **Kindesunterhalt und Versorgungsausgleich**,
vertreten wir Sie mit unserer Kanzlei kompetent und umfassend.

Selbstverständlich übernehme ich als Fachanwalt auch die **Vertretung bei einer 
eingetragenen Lebenspartnerschaft**. Dabei berate ich Sie in Bezug auf den Ehevertrag
gewissenhaft und fachkundig über einzelne, für die Zukunftsplanung wichtige, Punkte
wie Vermögensaufteilung oder Regelungen über das Familienheim im Falle einer Scheidung.

Ist kein Vertrag vorhanden und sind für den Scheidungsfall Fragen hinsichtlich Zugewinnausgleich
und Ehegattenunterhalt, Verteilung von Hausrat und Besitz zu klären, streben wir
in Ihrem Interesse eine für Sie kostengünstige, einvernehmliche Lösung an.

Durch eine **Trennungs- und Schei**­**dungs**­**verein**­**barung **unterstütze 
ich Sie dabei, jahrelange, Nerven und Geld aufzehrende Prozesse zu vermeiden. Kommt
es nicht zu einer einvernehmlichen Vereinbarung, vertritt Sie unsere Anwaltskanzlei
loyal vor dem Familiengericht.

## Interessenvertretung Ihrer minderjähriger Kinder – Ein Fall für das Familienrecht

Um auch die Interessen Ihrer minderjährigen Kinder bei einer Ehescheidung zu wahren,
vertreten wir Sie als Vater oder Mutter mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Hierbei streben wir bereits bei einer Trennung der Eltern im Hinblick auf Themen
wie Sorgerecht und Umgang sowie Kindesunterhalt eine möglichst einvernehmliche Vereinbarung
zum Wohl der Kinder an.

Zögern Sie nicht, bei sämtlichen Fragen rund um das Familienrecht Kontakt zu mir
als Rechtsanwalt und Fachanwalt aufzunehmen und vereinbaren Sie einen Termin mit
unserer Anwaltskanzlei in Stuttgart!