Title: Betreuungsverfügung
Published: 24. Juli 2017
Last modified: 19. März 2026

---

[Startseite](https://www.kanzlei-gaensheide.com) » [Fachgebiete](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/)»
[Erbrecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/erbrecht/) » Betreuungsverfügung

# Erbrecht zu Lebzeiten_Betreuungsverfügung_

## 1. Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie für den Fall Ihrer Betreuung die gerichtliche
Einsetzung einer völlig fremden Person als Betreuer vermeiden, indem Sie eine Person
Ihres Vertrauens für das Amt vorschlagen. Das Betreuungsgericht (vormals Vormundschaftsgericht)
darf von dieser Anordnung nur dann abweichen, wenn sich die vorgeschlagene Person
als ungeeignet erweist.

Unkorrektes Verhalten des Bevollmächtigten kann dem Betreuungsgericht angezeigt 
werden, sodass dieses aktiv wird.

Fachanwalt Frank Felix Höfer unterstützt Sie bei Fragen rund um die Themen Betreuungsverfügung
und [Erbrecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/erbrecht/).

## 2. Wie erstelle ich eine Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsverfügung muss schriftlich verfasst sein und persönlich mit Angabe
von Erstellungsort und Datum unterschrieben werden. Eine notarielle Beurkundung 
ist nicht erforderlich.

## 3. Betreuungsverfügung = Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsverfügung ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden. Die Vorsorgevollmacht
macht eine eigenständige Betreuungsverfügung entbehrlich, wenn in der Vorsorgevollmacht
ein Betreuer benannt wurde. Die Vorsorgevollmacht ist praktikabler und flexibler
als eine Betreuungsverfügung. In der Bevölkerung ist die Betreuungsverfügung weitgehend
unbekannt. Sie wird nur bedeutsam, wenn es zu einer Betreuung kommt. Außerhalb des
Betreuungsverfahrens kann sie daher nicht als Vollmacht verwendet werden.

Wir empfehlen, die Benennung eines Betreuers in die Vorsorgevollmacht aufzunehmen.
Eine eigenständige Betreuungsverfügung ist damit nicht notwendig.

Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

[info@kanzlei-gaensheide.de](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/erbrecht/betreuungsverfuegung/info@kanzlei-gaensheide.de?output_format=md)

## FAQ zur Betreuungsverfügung

Warum brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Egal, ob Sie als junger Mensch vorsorgen oder im Alter abgesichert sein wollen –
eine **Betreuungsverfügung** regelt für Menschen jeden Alters im Betreuungsfall 
die wichtigsten Dinge. Sie ist sinnvoll, wenn Sie festlegen wollen, wie Ihre **Betreuung**
und **Pflege** im Falle eines Unfalls oder beim Eintreten von Demenz auszusehen 
hat. Zudem benennen Sie eine **Vertrauensperson** als Ihren Betreuer. Dieser wird
durch den Hoheitsakt vom Betreuungsgericht als Ihr Vertreter ernannt. Die Betreuungsverfügung
ist von der [Vorsorgevollmacht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/erbrecht/vorsorgevollmacht/)
zu unterscheiden; denn die Vorsorgevollmacht gibt auch ohne Betreuungsgericht vor,
wer sich um eine pflegebedürftige Person kümmern soll und die Vollmacht über dessen
Wohl hat, während die Betreuungsverfügung dies in Abhängigkeit vom Gerichtsbeschluss
angibt.

Was regelt die Betreuungsverfügung?

In der Betreuungsverfügung werde alle wichtigen **Daten** für den **Fall der Pflege**
festgehalten. Dazu gehören die Nennung des Betreuers im Pflegefall, die Erlaubnis
oder Verweigerung bestimmter **medizinischer Eingriffe** und weitere Absprachen 
zum Umgang mit Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Die durch die Verfügung bestellte
Person wird vom **Betreuungsgericht **überwacht.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und einer Vollmacht?

Mithilfe einer Betreuungsverfügung kann der Antragsteller einen **Betreuer benennen**,
der anschließend vom Gericht zunächst als solcher rechtsverbindlich ernannt werden
muss. Anschließend wird er vom Gericht als Betreuer überwacht. Das Gericht kann 
demnach Vorschriften machen, da der **Betreuer nicht** **der Bevollmächtigte** über
den Verfügungssteller ist. Jedoch hat der Betreuer auch die Möglichkeit, die Verfügung
abzulehnen. Bei der Vollmacht übernimmt der Bevollmächtigte hingegen „die volle 
Macht“ über den Vollmachtgeber, das Gericht hat demnach keine Berechtigung mehr 
einen Betreuer zu bestellen.

Wo sollte die Betreuungsverfügung aufbewahrt werden?

Damit der Betreuer die Absprache nachweisen und das Betreuungsgericht diese unterstützen
kann, sollte die Verfügung leicht zugänglich sein. Zum Beispiel bei den **persönlichen
Unterlagen** in einem Schrank oder an einer anderweitigen Stelle. Ihre **Vertrauensperson****
sollte diesen Ort kennen**, um das Dokument im Betreuungsfall entnehmen und vorbringen
zu können.

Wann kann die in der Verfügung genannte Person mit der Betreuung beginnen?

Wenn die Verfügung dem Betreuungsgericht vorliegt, als wirksam eingestuft wurde 
und der Betreuer vom Gericht als solcher bestimmt wurde, kann er in Aktion treten.
Er wird vorerst für ein **halbes Jahr **als Betreuer bestimmt und kann anschließend
zum dauerhaften Betreuer ernannt werden.