Title: Erbrecht
Author: RegioHelden
Published: 24. Juli 2017
Last modified: 31. Juli 2026

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Erbrecht

# Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Stuttgart

## Unsere Leistungen im Erbrecht im Überblick

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[planung](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/erbrecht/vorsorgeplanung/)

Durchsetzung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen

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[Nachfolge](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/erbrecht/nachfolgeplanung/)­
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Lebzeitige Übertragung, Testaments­gestaltung

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[Vorsorge](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/erbrecht/vorsorge/?output_format=md)

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 Jede fünfte Erbschaft endet im Streit.

## Rechtsanwälte leisten Beitrag zur Beilegung sich häufender Streitigkeiten im Erbrecht

Das Erbrecht und die Vorsorge haben in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen.
In den nächsten Jahren werden große Vermögenswerte an die nächste Erbengeneration
übergehen. Als Folge hiervon werden streitige Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren
zunehmen. Durch eine klare** testamentarische **bzw.** erbvertragliche Regelung**
kann dies weitestgehend vermieden werden. Auch durch Mediation können Rechtsanwälte
hierzu ihren Beitrag leisten.

Wenn Sie sichergehen möchten, im Alter gut versorgt zu werden und für den Todesfall
alle Angelegenheiten geregelt zu haben, müssen Sie **rechtzeitig Vorsorge treffen**.

Streitigkeiten im Krankheitsfall und beim Erbe haben schon viele Familien auseinandergebracht.
Nicht zuletzt, weil im Hinblick auf das Erbrecht oft Unkenntnis und Unklarheit über
einzelne Sachverhalte und Fragen bestehen. Wer erbt, **wenn es kein Testament gibt**,
können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen. Als Ihre Kanzlei für Erbrecht in 
Stuttgart stehen wir Ihnen mit kompetenter und zuverlässiger Beratung und Rechtsvertretung
bei allen juristischen Angelegenheiten rund um das Thema Erbrecht zur Seite.

![Infografik "Die gesetzliche Erbfolge"](https://www.kanzlei-gaensheide.com/wp-content/
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Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch!

[info@kanzlei-gaensheide.de](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/erbrecht/info@kanzlei-gaensheide.de?output_format=md)

## Fachanwalt Höfer berät & vertritt Sie bei jeglichen Problemen im Erbrecht

Unsere Anwaltskanzlei ist beratend und bei gerichtlichen Verfahren jeder Art im 
Bereich des Erbrechts, auch bezogen auf unsere anderen Rechtsgebiete, tätig. Hierunter
fällt insbesondere die **Nachfolgeplanung **(lebzeitige Übertragung, Testamentsgestaltung),
die **Vorsorgeplanung**, die Durchsetzung oder Abwehr von **erbrechtlichen Ansprüchen**(
z. B. Pflichtteilsanspruch, Vermächtnis, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft)
sowie die **Testamentsvollstreckung**. Unsere Beratung umfasst auch das internationale
Erbrecht. Müssen **Ansprüche im Ausland** geltend gemacht werden, können wir auf
einen Pool an Erbrechtsspezialisten des jeweiligen Landes zurückgreifen.

Wenn Sie Rechtsanwälte für Erbrecht in Stuttgart suchen, werden Sie bei unserer 
Kanzlei fündig. Die Rechtsgebiete **Erbrecht, [Familienrecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/)
und [Steuerrecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/steuerrecht/) **
sind für Familien mit Vermögenswerten von großer Bedeutung. Ein kompetenter Anwalt
hilft Ihnen, sich im Rechtsdickicht rund um Testament und Erbfall zurechtzufinden.
Wir sind eine Anwaltskanzlei in Stuttgart mit Schwerpunkt auf Vorsorge, Nachlass
und Erbschaft einschließlich Pflichtteil, Testament und Testamentsvollstreckung.
Dabei übernimmt Frank Felix Höfer als Ihr Anwalt mit seinem Team neben dem Mandat
vor Gericht auch die außergerichtliche Vertretung und bietet Beratung sowie Mediation
an, z. B. bei Erbstreitigkeiten.

Als **Fachanwalt für Erbrecht **und **zertifizierter Testamentsvollstrecker** (AGT)
ist Rechtsanwalt Höfer mit seiner Kanzlei in Stuttgart Ihr kompetenter Ansprechpartner
bei allen juristischen Fragen rund um Vorsorge und Erbfall. Sie als Erblasser ersparen
Ihren Erben zukünftigen juristischen Ärger, wenn Sie schon zu Lebzeiten mit einem
Fachanwalt festlegen, wem Ihre Vermögenswerte zufallen sollen und wer nur einen 
Pflichtteil erhält. Wenn Sie die Aufteilung Ihres Erbes in einem Testament schriftlich
festhalten wollen, steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei mit einer Beratung zur Seite.

## Anwalt Höfer erstreitet in Stuttgart Ihren Pflichtteil

Wir vertreten auch Ihre Interessen als Erbe, um gesetzlich garantierte **Ansprüche
wie einen Pflichtteil gegenüber (Mit-)Erben **durchzusetzen oder ungerechtfertigte
Erbansprüche anderer per Anwalt abzuwehren. Im Einzelfall hilft eine **Mediation**
mit Rechtsanwalt, um eine Erbstreitigkeit ohne Bemühung der Gerichte beizulegen.
Dabei steht Ihnen Fachanwalt Frank Felix Höfer kompetent als Vermittler zur Verfügung,
auf Wunsch werden auch die Rechtsanwälte der Gegenseite kontaktiert. Unsere erfahrene
Kanzlei in Stuttgart ist mit sämtlichen Aspekten des Erbrechts vertraut und übernimmt
die komplette **Abwicklung der Testamentsvollstreckung**.

Sie möchten Erbstreitigkeiten vorbeugen? Schreiben Sie uns!

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## Fragen zum Rechtsgebiet Erbrecht

Was ist Erbrecht?

Das Erbrecht stellt ein Grundrecht dar, welches in § 1922-2385 des Bürgerlichen 
Gesetzbuches (BGB) beschrieben wird. Durch das Erbrecht ist es gesetzlichen Erben
möglich, ihr Erbe anzutreten, auch wenn der Erblasser weder Testament noch Erbvertrag
hinterlassen hat. In diesem Recht wird vor allem geregelt, dass **gesetzliche Erben
einen bestimmten Erbanspruch** haben, von dem sie nur in Sonderfällen ausgeschlossen
werden können.

Wer ist im Falle eines Ablebens erbberechtigt?

Abkömmlinge des Erblassers in gerader Linie, das heißt **direkte Nachkommen**, ebenso
wie der **verbliebene Ehepartner** sind erbberechtigt und können notfalls sogar 
einen Pflichtteil einklagen. Der Nachlass wird nach einer **Rangordnung** verteilt,
sodass die nächsten Angehörigen vorrangig behandelt werden. Ob ein Kind ehelich 
oder unehelich geboren wurde, ist bei der Nachlassregelung irrelevant, da alle den
gleichen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe haben.

Wer erbt, wenn kein Ehepartner und keine direkten Nachkommen vorhanden sind?

Sollte der Erblasser keine direkten Nachkommen und keinen Ehepartner hinterlassen,
erben die nächsten Angehörigen: **die Eltern**. Sollte ein Elternteil verschieden
sein, erben seine Kinder, also die **Geschwister** **des Erblassers**. Bei Ableben
beider Elternteile erben ausschließlich die Geschwister. Sollte der Fall eintreten,
dass auch keine Eltern oder Geschwister das Erbe antreten können oder wollen, rücken
die Großeltern und ihre Nachkommen in der Erbfolge nach.

Was kostet ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Erbrecht?

Die Gebühr für eine Erstberatung ist gesetzlich beschränkt und beläuft sich laut§
34 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf einen **maximalen Betrag von 190 Euro**
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auch die zukünftigen Gebühren sind gesetzlich
festgeschrieben, variieren jedoch abhängig von der beauftragten Kanzlei und den 
äußeren Umständen des Falls.

Was gehört im Erbrecht zum Inventar?

Laut dem Erbrecht gehören zum Inventar** alle im Nachlass aufgeführten Gegenstände
und sonstige Vermögenswerte** des Erblassers. Dieses Nachlassverzeichnis hat den
Anspruch der Vollständigkeit. Anhand des Inventars lassen sich vom Erben sowie von
Nachlassgläubigern erste Einschätzungen bezüglich des Erbumfangs machen.

Was gehört zur Erbmasse?

Als Erbmasse wird der** gesamte Besitz des Erblassers** bezeichnet, der nach seinem
Tod an die Erben übergeht. Die Erbmasse lässt sich dabei in zwei Teilbereiche untergliedern:
dem Aktivnachlass und dem Passivnachlass. Der **Aktivnachlass** setzt sich aus positiven
Vermögenswerten wie beispielsweise Aktien, Immobilien, Unternehmen, Bargeld oder
Antiquitäten zusammen, während der **Passivnachlass** negative Einkünfte wie beispielsweise
Schulden oder die Bestattungskosten des Erblassers definiert. Das Nachlassvermögen
ergibt sich so aus der Differenz von Aktivnachlass und Passivnachlass.

Was gilt im Erbrecht als Schenkung?

Sollte der zukünftige Erblasser bereits **zu Lebzeiten** einen Teil seines Besitzes
an seine erbberechtigten Familienmitglieder übertragen haben, wird dies als **„vorweggenommene
Erbfolge“** beziehungsweise umgangssprachlich als „Schenkung“ bezeichnet. Das Ziel
einer Schenkung liegt zumeist in einer Steuerersparnis, da sie bis zu einer Höhe
von 400.000 Euro bei gesetzlichen Nachfolgern beziehungsweise bis zu 500.000 Euro
bei Ehegatten steuerfrei ist. Durch eine anwaltliche Beratung sollte hier sichergestellt
werden, dass der gesetzliche Pflichtteil der Angehörigen und alle anfallenden Steuern
berücksichtigt werden.

Was ist Ausstattung im Erbrecht?

Mit der Definition der Ausstattung beschäftigt sich § 1624 im BGB. Einfach gesagt
handelt es sich bei einer Ausstattung im Erbrecht um eine** zweckgebundene Schenkung**.
Dies könnte beispielsweise eine **Ausstattung des Enkels** sein, der diese erst 
nach Vollendung des 18. Lebensjahres bekommt, oder eine **Autofinanzierung**, die
nach dem Abschluss einer Ausbildung erfolgt. Während eine Schenkung bei eintretender
Bedürftigkeit zurückgefordert werden kann, ist die Rückforderung einer Ausstattung
gesetzlich nicht vertretbar. Allerdings müssen Ausstattungen in einigen Fällen zum
Ausgleich der gesetzlichen Pflichtteile herangezogen und entsprechend verrechnet
werden. Da die Unterschiede zwischen Schenkung und Ausstattung oftmals verschwommen
sind, ist es von Vorteil, im Voraus einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren.

Wer muss laut Erbrecht die Beerdigungskosten übernehmen?

Laut § 1968 BGB sind die Erben dazu verpflichtet, neben dem Aktivnachlass auch den
Passivnachlass zu übernehmen. Das bedeutet, dass die Erben auch für sämtliche** 
Beerdigungskosten des Erblassers **aufkommen müssen. Wird das Erbe von einer Partei
aus der Erbengemeinschaft ausgeschlagen, verteilen sich die Bestattungskosten auf
die anderen Erben. Sollten **alle Angehörigen das Erbe ausschlagen**, spricht man
von einer **Fiskalerbschaft**. In diesem Fall erbt der Staat und rückt somit in 
die Pflicht, die Beerdigungskosten zu übernehmen. Aufgrund der Bestattungspflicht
übernimmt der Fiskus die Kosten auch dann, wenn keine Angehörigen vorhanden sind.

Was ist eine Stufenklage im Erbrecht?

Die Stufenklage befasst sich mit der **Durchsetzung des Pflichtteils eines Erben**,
falls dieser unrechtmäßig enterbt wurde oder einen zu geringen Erbteil bekam. Dabei
werden **drei Abschnitte (Stufen)** durchlaufen, um an die Durchsetzung des Pflichtteils
zu kommen. Die Stufenklage ist in § 256 der Zivilprozessordnung (ZPO) aufgeführt
und umfasst im Erbrecht die Offenlegung des Nachlassverzeichnisses, bedarfsabhängig
eine Versicherung an Eides statt und schließlich die Auszahlung des Erbes.

Wer trägt bei einer Stufenklage im Erbrecht die Kosten?

Die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten sind zunächst **offiziell vom Kläger
zu tragen**. Sollte dieser den Prozess gewinnen und beim Erbe tatsächlich unrechtmäßig
übergangen worden sein, fallen die **Kosten auf die unterlegene Partei**. Dabei 
können die Anwaltskosten, die oftmals bereits vor Abschluss des Prozesses fällig
werden, im Nachhinein zurückgefordert werden.

Was ist laut Erbrecht ein Pflichtteil?

Der gesetzliche Pflichtteil ist die **Mindestbeteiligung der Angehörigen am Nachlass**,
die ihnen auch dann zusteht, wenn ein Testament oder Erbvertrag die Erbfolge ausschließt.
Der Pflichtteil **beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote** des Erblassers,
abhängig von der Anzahl seiner Nachkommen und dem Vorhandensein eines Lebenspartners.
Beispielsweise erbt im Falle einer Zugewinngemeinschaft die Ehefrau die Hälfte des
Nachlasses. Sind darüber hinaus zwei Kinder aus der Ehe entstanden, erben diese 
gesetzlich jeweils ein Viertel. Sollte eines der Kinder unrechtmäßig enterbt worden
sein, hätte es dennoch einen Anspruch auf die Hälfte der gesetzlich festgesetzten
Erbquote, in diesem Fall also auf ein Achtel des Gesamtvermögens.

Wer erbt, wenn ein Erbe ausgeschlagen wird?

Schlägt ein Erbe seinen Anteil aus, so wächst der Erbanteil der **übrigen Erben**
entsprechend an. Wird das Erbe von allen Parteien ausgeschlagen oder hat der Erblasser
keine Hinterbliebenen, erbt automatisch **der Staat** den gesamten Nachlass.

Wann verjährt der Anspruch auf das Erbe?

Die gesetzliche Verjährungsfrist für den Anspruch auf den Pflichtteil ist auf **
reguläre drei Jahre** festgesetzt, was im § 195 BGB nochmals konkretisiert wird.
Dingliche Herausgabeansprüche haben eine lange Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Seit wann gibt es das Erbrecht in Deutschland?

Das deutsche Erbrecht existiert seit der Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches
und **trat am 01.01.1900 offiziell in Kraft**. Durch Gesetzesänderungen und Reformen
zum Erbrecht werden die entsprechenden Rechte und Regelungen bis heute regelmäßig
angepasst.

Was bedeutet Anwachsung im Erbrecht?

Sollte aus einer Erbengemeinschaft ein **Erbe aufgrund von Tod, Erbverzicht oder
Ähnlichem ausfallen**, wächst der Erbteil der anderen an. Diesen Prozess der Nachlasserhöhung
bezeichnet man als Anwachsung.

Wie wird eine eingetragene Lebenspartnerschaft im Erbrecht gewertet?

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften **greift das gesetzliche Erbrecht**. Das
bedeutet, dass eingetragene Lebenspartner vor dem deutschen Gesetz den Ehegatten
gleichgestellt sind.

Was ist ein Vermächtnis?

Falls ein Erblasser vor seinem Ableben **ein Testament oder einen Erbvertrag** aufsetzt,
gilt diese Zuwendung als Vermächtnis. Dabei können auch Personen, die sich sonst
nicht in der gesetzlichen Erbfolge des Verstorbenen befänden, die sogenannten Vermächtnisnehmer,
in das Testament aufgenommen werden und nach dem Tod des Erblassers Ansprüche gegen
die gesetzlichen Erben durchsetzen.

Was kann laut dem Erbrecht vererbt werden?

**Alle Gegenstände, Werte und Verbindlichkeiten**, die zum Nachlass gehören, können
vererbt werden. Dazu gehören neben Immobilien, Grundstücken, Möbeln, Schmuck und
Wertsachen auch lebende Tiere und Schulden des Erblassers.

Was sind laut dem Erbrecht Passiva?

Als Nachlasspassiva werden **Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers** bezeichnet,
die zu seinen Lebzeiten beziehungsweise durch sein Ableben entstanden sind. Dazu
zählen beispielsweise offene Forderungen und Kredite, aber auch ein möglicher Zugewinnausgleich
des verbliebenen Ehepartners und die Beerdigungskosten des Erblassers.

Wie ist eine Zuwendung definiert?

Übergibt der Erblasser **bereits zu seinen Lebzeiten** einen Teil seines Vermögens
an einen Erben, wird dies als Zuwendung bezeichnet. Dieser Akt kann nach dem Ableben
des Erblassers nur dann auf den Pflichtteil angerechnet werden, wenn auf die Anrechnung
vor oder spätestens bei Erteilung der Zuwendung hingewiesen wurde. Eine Anrechnung
im Nachhinein ist nicht mehr möglich.

Welche Rechtsschutzversicherung greift beim Erbrecht?

Ein überwiegender Großteil der Rechtsschutzversicherungen **deckt die Kosten im 
Falle eines Erbstreits nicht gänzlich ab**. Die Kostenerstattung beläuft sich zumeist
auf eine Erstberatung beim Anwalt, die oftmals wiederum an Bedingungen wie einem
bereits vorhandenen Streitfall geknüpft ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, bei
Abschluss einer Rechtsschutzversicherung darauf zu achten, ob Erbstreitigkeiten 
ebenfalls versichert sind.

Kann ich selbst ein Testament erstellen?

Sobald Sie **volljährig** sind, dürfen Sie Ihr Testament selbst verfassen. Minderjährige**
ab 16 Jahren** dürfen ebenfalls ein Testament verfassen, hier muss jedoch **ein 
Notar anwesend** sein. Eine Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters
ist jedoch nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass Sie eine sogenannte **Testierfähigkeit**
vorweisen können. Das bedeutet, Sie müssen geistig bei vollem Verstand sein und 
somit die Fähigkeit haben, sich ein **klares Urteil über Ihr Erbe** zu machen. Die
Testierfähigkeit kann beispielsweise bei dementen Seniorinnen und Senioren angezweifelt
werden, die nicht mehr klar entscheiden können, an wen Sie Ihr Erbe vermachen möchten.
Ein weiterer juristisch relevanter Punkt bei der Testierfähigkeit ist, dass Sie 
bei der Verfassung Ihres Testaments **unbeeinflusst von den Interessen Dritten**
handeln können (also beispielsweise nicht erpresst werden).

Wie verfasse ich ein rechtlich gültiges Testament?

Damit Ihr privates Testament rechtlich gültig ist, muss es **handschriftlich, eigenhändig
und lesbar** geschrieben sein. Zudem müssen Sie das **Datum**, den **Ort**, Ihren
vollen **Namen** und Ihre **Unterschrift** auf das Dokument schreiben. Ihr Testament
muss drittens klar und deutlich verfasst sein, sodass es zu **keinem Interpretationsspielraum**
kommt. Beachten Sie diese drei Punkte, ist Ihr Testament in der Regel rechtlich 
gültig.

Kann ich Teile meines Erbes schon vor dem Tod übertragen?

Ja, Sie können Teile des Erbes oder das gesamte Erbe schon vor Ihrem Tod **an Ihre
Kinder (also ihre gesetzlichen Erbinnen und Erben)** auszahlen. In diesem Fall wird
ein **Schenkungsvertrag** aufgesetzt, in dem die Kinder der Schenkung zustimmen 
und darauf verzichten, dass der geschenkte Betrag vom späteren Erbe (nach Ihrem 
Todesfall) abgezogen wird.

Wer darf nach meinem Tod in meiner Immobilie wohnen bleiben?

Nach Ihrem Tod dürfen **Ihre Erbinnen und Erben** Ihre Wohnung oder Ihr Haus **betreten
und dort wohnen**. Dies gilt jedoch nicht für Angehörige, Freundinnen und Freunde
oder Lebensgefährten, die gesetzlich und / oder nach Ihrem Testament nicht am Immobilienerbe
beteiligt sind. Diese dürfen nach Ihrem Tod Ihre Immobilie nicht ohne Zustimmung
der Erbengemeinschaft betreten. Beispielsweise dürfen Lebensgefährten jedoch von
der Erbengemeinschaft die **Herausgabe Ihrer Gegenstände fordern**, wenn diese sich
noch in der Immobilie befinden.

Kann ich mein Geschäft an jemanden übertragen?

Sie dürfen Ihr Unternehmen, sofern es Ihnen allein gehört, **frei vererben**. Ihr
Erbe oder Ihre Erbin darf das **Unternehmen fortführen**, es sei denn, Sie haben
ausdrücklich etwas anderes in Ihrem Testament angeordnet. Beträgt der Wert Ihres
Unternehmens **weniger als 26 Millionen Euro** (pro Nachfolger), kann die Erbschaft
steuerfrei sein. Bis zum Wert von 90 Millionen Euro gibt es zumindest noch Steuererleichterungen,
die Sie in Anspruch nehmen können. Ab einem Wert von **90 Millionen Euro** müssen
Sie mit **höheren Steuern** rechnen, es sei denn, Sie können Ihre steuerliche Bedürftigkeit
begründen. Hier sollten Sie sich am besten mit einem **Fachanwalt für Erbrecht**
auseinandersetzen, um die genauen Regeln zu besprechen, die im Fall einer Unternehmenserbschaft
gelten. Gerne **beraten wir Sie hierzu** ausführlich.

Kann ich verhindern, dass meine Eltern ihr Geld vor ihrem Tod ausgeben?

Das ist in der Regel nicht möglich. Ihre Eltern dürfen bis zu ihrem Tod **frei über
ihr eigenes Geld verfügen**. Anders sieht es aus, wenn Sie über eine **Vertretungsvollmacht**
für einen Elternteil verfügen, weil dieser beispielsweise an Demenz erkrankt und
nicht mehr oder nur eingeschränkt urteilsfähig ist. In diesem Fall dürfen Sie, sofern
es nicht anders geregelt wurde, über das **Konto des Elternteils verfügen**.

Gibt es andere gültige Dokumente außerhalb eines Testaments?

Um einen Nachlass zu regeln, haben Erblasser und Erblasserinnen nach deutschem Recht
die **Wahl zwischen** einem **Testament und** einem **Erbvertrag**. Im Gegensatz
zu einem Testament, das einseitig vom Erblasser bzw. der Erblasserin erstellt wird,
wird ein Erbvertrag zwischen zwei Parteien geschlossen. Liegt weder ein Testament
noch ein Erbvertrag vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Ich möchte einen Streit im Erbfall verhindern. Was kann ich tun?

Die Abwicklung einer Erbschaft ist nach deutschem Erbrecht die Privatsache der Erben
und Erbinnen. Sehr häufig kommt es deshalb zu Streitigkeiten zwischen diesen, vor
allem in Fällen, in denen sich ein oder mehrere Erben oder Erbinnen gegenüber den
anderen **benachteiligt fühlen**. Um einen potenziellen Streit im Erbfall zu verhindern,
stehen dem Erblasser bzw. der Erblasserin verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Die wichtigste darunter ist die **Abfassung eines klaren Testaments**, das eindeutig
regelt, welchem Erben und welcher Erbin welche Gegenstände aus dem Nachlass zustehen.
Idealerweise teilt der Erblasser bzw. die Erblasserin bereits zu Lebzeiten seinen
oder ihren Erben und Erbinnen die Gründe mit, warum er bzw. sie bestimmte Entscheidungen
in seinem bzw. ihrem Testament getroffen hat. Wer einen Streit unter den Erben verhindern
will, sollte auch an die Testamentsvollstreckung denken. Eine **neutrale dritte 
Person als Testamentsvollstrecker** oder -vollsterckerin einzusetzen, kann in der
Praxis viele Streitigkeiten zwischen den Erben oder Erbinnen vermeiden. Als Fachanwalt
für Familienrecht ist die Vollstreckung eines Testaments bei Rechtsanwalt Höfer 
in professionellen und guten Händen.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis in Form einer **öffentlichen Urkunde**, 
das Auskunft darüber gibt, **wer Erbe bzw. Erbin ist, wie groß der Erbteil** ist
und **welchen Verfügungsbeschränkungen** ein Erbe oder eine Erbin unterliegt. Ausgestellt
wird ein Erbschein vom Nachlassgericht. Damit ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz
des oder der Verstorbenen gemeint. Ein Erbschein wird von den Erben und Erbinnen
benötigt, um sich gegenüber Banken, Behörden und Unternehmen ausweisen zu können.

Was versteht man unter einer Miterbengemeinschaft?

Werden gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder wegen der Festlegung des Erblassers 
bzw. der Erblasserin in einem Testament **mehrere Personen Erben bzw. Erbinnen**,
bilden sie zusammen eine sogenannte „Miterbengemeinschaft“ (oft auch nur „Erbengemeinschaft“
genannt). Das Hauptmerkmal einer Erbengemeinschaft ist, dass alle Erben und Erbinnen
den **Nachlass** bis zur Auflösung der Gemeinschaft **gemeinsam verwalten müssen**.
Ein Erbe oder eine Erbin allein kann in einer Erbengemeinschaft nicht über einen
oder mehrere Nachlassgegenstände verfügen. Idealerweise wird der Nachlass eines 
oder einer Verstorbenen in einer Erbengemeinschaft möglichst rasch unter allen Miterben
und -erbinnen aufgeteilt. Dazu wird in der Praxis ein **Erbauseinandersetzungsvertrag**
aufgesetzt, der die Aufteilung des Erbes unter den Miterben und Miterbinnen regelt.
In der Praxis werden alle Nachlassgegenstände, bei denen eine Teilung möglich ist,
auf die Erben und Erbinnen **gemäß ihrer Erbquote verteilt**. Alle Gegenstände, 
bei denen das nicht möglich ist, müssen verkauft werden. Der Veräußerungserlös wird
entsprechend ihrer Anteile auf die Erben und Erbinnen aufgeteilt. Alternativ kann
auch ein Miterbe oder eine Miterbin einen Gegenstand übernehmen und dafür einen 
Ausgleich an die anderen Erben zahlen.

Kann ich einen Pflichtteilsanspruch abwehren?

Grundsätzlich wird nach dem Tod des Erblassers bzw. der Erblasserin nach dem Pflichtteilsrecht
ein Pflichtteilsanspruch fällig. Die Begleichung dieses Anspruchs kann den Erben
bzw. die Erbin jedoch in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Dies gilt vor allem
dann, wenn das **Vermögen** des Erblassers bzw. der Erblasserin **in Immobilien 
oder Unternehmen gebunden** ist. Um drohende Zwangsverkäufe im Zusammenhang mit 
der Vermögensnachfolge und der Unternehmensnachfolge zu verhindern, kann ein Erbe
oder eine Erbin eine **Stundung beantragen**. Über eine Stundung kann ein Pflichtteilsanspruch
für eine gewisse Zeit abgewehrt werden. Eine Stundung muss beim zuständigen Nachlassgericht
beantragt werden.

Kann ich gegen eine Enterbung vorgehen?

Die in einem Testament oder einem Erbvertrag formulierte Enterbung einer Person 
kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Sofern ein vom Gesetz vorgesehener**
Anfechtungsgrund** vorliegt, kann ein Erbe oder eine Erbin gegen die Enterbung vorgehen.
Ein **Testament** ist beispielsweise anfechtbar, wenn es **aufgrund von Drohungen
oder Zwang durch Dritte verfasst** wurde. In diesem Fall kann ein Erbe oder eine
Erbin gegen die Enterbung vorgehen. Ein weiterer, in der Praxis nicht selten vorkommender
Anfechtungsgrund ist der sogenannte **Motivirrtum**. Wenn der Erblasser oder die
Erblasserin eine Person zum Alleinerben bzw. zur Alleinerbin in der Annahme benennt,
dass sich beide bis zu seinem oder ihrem Lebensende sehr gut verstehen, die Beziehung
jedoch im Streit endet, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Darüber hinaus
existieren noch **weitere Gründe für eine Anfechtung** eines Testaments. Rechtsanwalt
Höfer berät seine Mandanten und Mandantinnen in allen Fragen rund um das Vorgehen
gegen eine Enterbung.

Wenden Sie sich mit Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten an uns – wir kennen uns
aus!

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