Title: Steuerrecht September 2026
Author: Rechtsanwalt Frank Felix Höfer, LL.M. - Stuttgart
Published: 4. Oktober 2026

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Steuerrecht September 2026

# Steuerrecht September 2026

 Veröffentlicht am 4. Oktober 2026 von [Rechtsanwalt Frank Felix Höfer, LL.M. - Stuttgart](https://www.kanzlei-gaensheide.com/author/kanzleigaensheide/)

**Steuerbefreiung für Familienheim**

Als Grundstück i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG ist das Grundstück nach den
Vorschriften des BewG anzusehen. Dies ist die wirtschaftliche Einheit, deren Grundbesitzwert
das Belegenheitsfinanzamt gesondert feststellt, wenn die Werte für die Erbschaftsteuer
von Bedeutung sind. Der Wertfeststellungsbescheid entfaltet nicht nur hinsichtlich
des Grundbesitzwerts, sondern auch hinsichtlich der Feststellung der wirtschaftlichen
Einheit Bindungswirkung für den Erbschaftsteuerbescheid (BFH, Urt. v. 17.06.2026,
II R 27/23)
Zusammenfassung: Somit kommt es für die Steuerbefreiung des Familienheims
nicht allein auf das mit dem Wohnhaus bebaute Flurstück an, sondern auf die bewertungsrechtliche
wirtschaftliche Einheit. Umfasst diese neben dem Wohnhaus auch mitgenutzte Garten-
und Wegeflächen, sind grundsätzlich sämtliche Flurstücke der festgestellten wirtschaftlichen
Einheit in die Bemessung der Steuerbefreiung einzubeziehen. Der vom Belegenheitsfinanzamt
festgestellte Umfang der wirtschaftlichen Einheit bindet dabei das Erbschaftsteuerfinanzamt.
Im konkreten Fall führte dies dazu, dass die Steuerbefreiung auf einen Wert von 
1.174.438 € statt lediglich 521.417 € zu erhöhen war.

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