Title: Familienrecht August 2026
Author: Rechtsanwalt Frank Felix Höfer, LL.M. - Stuttgart
Published: 30. August 2026

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Familienrecht August 2026

# Familienrecht August 2026

 Veröffentlicht am 30. August 202630. August 2026 von [Rechtsanwalt Frank Felix Höfer, LL.M. - Stuttgart](https://www.kanzlei-gaensheide.com/author/kanzleigaensheide/)

Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit bei gesteigerter Unterhaltspflicht

1. Wer als Unterhaltsschuldner seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit mit einer
Erkrankung begründet, muss substantiiert darlegen, welche Therapien und sonstigen
Maßnahmen er zu deren Bewältigung unternommen hat. Andernfalls kann ihm eine vollschichtige
Erwerbstätigkeit fiktiv zugerechnet werden. Punktuelle Angaben zu Erkrankungen und
Behandlungen reichen nicht aus, um eine Erwerbsunfähigkeit schlüssig darzulegen 
und eine Beweisaufnahme zu ermöglichen.

2. Wer seinen bisherigen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, muss grundsätzlich
eine andere, auch berufsfremde Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn seine Erkrankung
einer sonstigen Erwerbstätigkeit nicht entgegensteht.

3. Wer eine Beteiligung des betreuenden Elternteils am Barunterhalt verlangt, muss
substantiiert und belegbar darlegen, dass dessen Einkünfte eine Größenordnung erreichen,
die sich auf die eigene Unterhaltspflicht auswirkt.

OLG Hamburg, Beschl. v. 18.06.2025, 7 UF 73/20

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