Title: Düsseldorfer Tabelle 2021: diese Änderungen zum Kindesunterhalt kommen
Published: 9. Juli 2021
Last modified: 17. Dezember 2025

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Düsseldorfer Tabelle 2021: diese Änderungen zum Kindesunterhalt kommen

# Düsseldorfer Tabelle 2021: diese Änderungen zum Kindesunterhalt kommen

 Veröffentlicht am 9. Juli 202117. Dezember 2025

Die **Düsseldorfer Tabelle** regelt die **Unterhaltssätze für Kinder**, die in einem
getrennten Haushalt leben. Für alle Anspruchsberechtigten gibt es einige Neuerungen,
die ab 2021 in Kraft treten und somit unbedingt beachtet werden müssen. Wir von 
der Kanzlei Frank Felix Höfer in Stuttgart erklären, welche Änderungen beschlossen
sind und welche Konsequenzen diese mit sich bringen.

## Das definiert die Düsseldorfer Tabelle

Damit für **Kinder in getrennt lebenden Haushalten** ein unbeschwertes Bestreiten
des Lebensunterhalts möglich ist und der alleinstehende Elternteil entlastet wird,
hat das Oberlandesgericht Düsseldorf **Leitlinien für die Höhe des Kindesunterhalts**
festgelegt. In Abstimmung mit dem Familiengericht werden diese Leitlinien regelmäßig
überarbeitet und angepasst. Umgangssprachlich werden diese Richtlinien auch als 
Düsseldorfer Tabelle bezeichnet. Folgende **Ziele** verfolgt die Vorgabe:

 * Standardisierte Regelungen des Kindes- und Elternunterhalts
 * Gerechte Gestaltung der Unterhaltszahlungen
 * Festlegung der Rahmenbedingungen der Unterhaltspflicht

Die **einheitliche Regelung** erleichtert es anspruchsberechtigten Kindern, ihre
Ansprüche geltend zu machen und die Höhe des Unterhalts klar zu beziffern. Es gibt
mehrere **Einflussfaktoren**, die zur **Bestimmung des Kindesunterhalts** herangezogen
werden. Dazu gehören:

 * Das Alter des Kindes
 * Das Einkommen der Eltern
 * Die Lebensumstände des Kindes (Ausbildung, Studium, Wohnort bei einem Elternteil)

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## Diese Inhalte hat die Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle regelt klar die Bedingungen des Kindesunterhalts. Hierzu
gehört nicht nur die **Höhe des Tagessatzes** gestaffelt nach dem Alter des Kindes,
sondern auch welche **weiteren Verpflichtungen** mit dem Unterhalt einhergehen. 
So sind beispielsweise auch Hartz-IV-Empfänger durchaus zum Unterhalt verpflichtet.
Die Forderungen verfallen nicht durch den Erhalt von Sozialleistungen und können
auch im Nachhinein **bis zu 30 Jahre noch geltend gemacht werden**. Die Unterhaltsvorschusskasse
leistet während des Erhalts der Sozialleistungen hierzu einen Vorschuss an das unterhaltsberechtigte
Kind.

Der **Unterhaltsanspruch** besteht **bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres** und
kann bei Ausübung einer Ausbildung oder eines Studiums auch **bis zum 25. Lebensjahr
verlängert** werden. Spätestens alle zwei Jahre werden die Art der Berechnung und
die Höhe des Kindesunterhalts überprüft und bei Bedarf angepasst. So ergaben sich
auch Änderungen, die zum 01.01.2021 und 01.01.2022 in Kraft treten.

## Diese Änderungen sind zum 01.01.2021 bei der Düsseldorfer Tabelle gültig

Zum Beginn des Jahres 2021 hat sich die **Höhe des Mindestunterhalts erhöht**. Hierzu
wird den steigenden Kosten für den Lebensunterhalt Rechnung getragen. In der ersten
Altersstufe bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres steigt der Anspruch von
369 auf 387 Euro. Zwischen dem siebten und zwölften Lebensjahr können sogar 434 
statt bisher 424 Euro geltend gemacht werden. Ab dem dreizehnten Lebensjahr fallen
508 statt 497 Euro für den oder die Unterhaltspflichtige als monatliche Zahlung 
an. Dieser **Mindestunterhalt beeinflusst nicht höhere Ansprüche**, wie sie bei 
höheren Einkommen eingefordert werden können.

## Mit einem Fachanwalt für Familienrecht kann die Unterhaltsforderung ermittelt werden

In jedem Fall ist es anzuraten, dass Anspruchsberechtigte einen Fachanwalt für [Familienrecht](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/)
wie von unserer Kanzlei Frank Felix Höfer zurate ziehen, um die **korrekten Ansprüche
ermitteln und einfordern** zu können. Speziell wenn es zu Konflikten zwischen den
Anspruchsstellern oder Anspruchstellerinnen und unterhaltspflichtigen Personen kommt,
erleichtert das Einschalten eines Fachanwalts den Ablauf erheblich. Zudem lässt 
sich bei Bedarf auch ein **Anspruch gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse geltend
machen**, der den Ausfall der Unterhaltszahlungen zum Nachteil des Kindes verhindern
soll.

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