Title: Steigende Scheidungszahlen aufgrund von Corona – das steckt dahinter
Published: 8. Juli 2021
Last modified: 17. Dezember 2025

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Steigende Scheidungszahlen aufgrund von Corona – das steckt dahinter

# Steigende Scheidungszahlen aufgrund von Corona – das steckt dahinter

 Veröffentlicht am 8. Juli 202117. Dezember 2025

Wir alle erleben aufgrund der Corona-Pandemie diverse Einschränkungen in unterschiedlichen
Lebensbereichen. Auch in Hinblick auf Scheidungen wird Corona voraussichtlich Spuren
hinterlassen und die **Scheidungszahlen ansteigen** lassen. Die Gründe dafür sind
ganz unterschiedlich, wobei jedoch die viele gemeinsame Zeit in den eigenen vier
Wänden eine zentrale Rolle spielen dürfte. Unser Team um den **Fachanwalt Frank 
Felix Höfer** widmet sich kompetent allen [familienrechtlichen](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/)
Themen für unsere Mandanten und Mandantinnen in Stuttgart. In diesem Beitrag beantworten
wir alle Fragen zu den steigenden Scheidungszahlen durch Corona, gehen auf mögliche
Gründe ein und erläutern, was sich während der Pandemie bei einem Scheidungsverfahren
ändern kann.

## Der Scheidungstrend vor Corona

Die Scheidungszahlen unterliegen einem stetigen Wandel und haben sich im Laufe der
letzten Jahrzehnte stark verändert. Während laut dem [Statistischen Bundesamt](https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76211/umfrage/scheidungsquote-von-1960-bis-2008/)
1960 gerade einmal knapp elf Prozent aller [Ehen](https://www.kanzlei-gaensheide.com/fachgebiete/familienrecht/eherecht/)
geschieden wurden, stiegen die Scheidungszahlen fortan kontinuierlich. Ihren Höhepunkt
erreichten sie 2005, als über 50 Prozent der Ehen geschieden wurden. Seitdem konnten
wir, mit Ausnahme der Jahre 2011 und 2019, jedoch wieder einen **Rückgang der Scheidungen**
erkennen. Im Jahr 2018 wurden nur noch rund 33 Prozent der Ehen geschieden, im Jahr
2019 waren es etwa **36 Prozent**. Im Coronajahr 2020 ändert sich der Abwärtstrend
jedoch wahrscheinlich abermals in die entgegengesetzte Richtung.

SZ Photos – stock.adobe.com

## So haben sich die Scheidungszahlen verändert

Bereits im Sommer 2020 zeichnete sich ab, dass die Scheidungszahlen **aufgrund von
Corona ansteigen** werden. Erwartet wurde eine Scheidungsrate, die [um ein Fünffaches höher](https://www.presseportal.de/pm/145489/4627304)
ist als die des Vorjahres. Erste Erkenntnisse von Anwälten und Anwältinnen zeigen,
dass es vermehrt zu Scheidungsverfahren kommt. Denn jede Scheidung muss **durch 
ein Familiengericht entschieden** und einen Anwalt oder eine Anwältin begleitet 
werden. Konkrete Zahlen wird es laut Statistischem Bundesamt voraussichtlich erst
2022 geben. Und auch hier bleibt zu berücksichtigen, dass vom Wunsch sich scheiden
zu lassen bis zur rechtskräftigen Scheidung mehrere Jahre, mindestens aber das Trennungsjahr,
vergehen können.

## Gründe für steigende Scheidungszahlen während Corona

Prinzipiell gibt es **zwei Gruppen von Paaren**, bei denen Corona und die damit 
einhergehenden Maßnahmen zu dem Entschluss führen, sich scheiden zu lassen. Bei 
einer dieser beiden Gruppen war die Situation bezüglich ihrer Ehe **schon längere
Zeit angespannt**. Die Einschränkungen und Herausforderungen durch Corona sind dann
in vielen Fällen der letzte auslösende Faktor, der zur Scheidung führt. Beispielhaft
dafür sind folgende **Stressfaktoren**:

 * Viel Zeit in der gemeinsamen Wohnung
 * Homeschooling
 * Fehlende Sozialkontakte
 * Fehlender Ausgleich, zum Beispiel durch Hobbys
 * Mehrfachbelastung durch geschlossene Kitas und Schulen

Die andere Gruppe hatte **bereits über eine Scheidung nachgedacht**. Im Zuge des
Lockdowns hatten die betreffenden Personen die notwendige Zeit, über ihren Entschluss
nachzudenken und die Scheidung einzureichen.

## Scheidungsverfahren während der Corona-Pandemie

Scheidungswillige können auch während der Corona-Pandemie den Anwalt oder die Anwältin
ihres Vertrauens jederzeit mit ihrem Anliegen kontaktieren. Bevor es zur Scheidung
kommt, muss das jeweilige Ehepaar das sogenannte **Trennungsjahr hinter sich bringen**.
Sollte es aufgrund von Corona nicht möglich sein, eine eigene Wohnung zu beziehen,
ist rechtlich hier auch das Beziehen eigener Räume in der gemeinsamen Wohnung möglich.
Ehemalige Paare, die bereits einen **Termin beim Familiengericht** haben, erfahren
von ihrem Anwalt oder ihrer Anwältin rechtzeitig, ob Scheidungen aktuell wie geplant
durchgeführt werden und erhalten Informationen zu geltenden Hygienemaßnahmen.

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[Beste Anwaltskanzleien 2021 für Privatmandanten](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2021/05/28/beste-anwaltskanzleien-2021-fuer-privatmandanten/)

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