Title: Annahme der EU-Erbrechtsverordnung
Published: 2. Oktober 2017
Last modified: 17. Dezember 2025

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Annahme der EU-Erbrechtsverordnung

# Annahme der EU-Erbrechtsverordnung

 Veröffentlicht am 2. Oktober 201717. Dezember 2025

Am 8. Juni 2012 nahm der Rat der Justiz- und Innenminister die EU-Erbrechtsverordnung
des Europäischen Parlaments vom 13. März 2012 an (sog. Rom IV-Verordnung). Die Verordnung
sieht vor, dass sich das anzuwendende Recht nach dem Ort des letzten Aufenthaltes
des Erblassers bestimmt. Der Erblasser kann aber auch das Recht seiner Staatsangehörigkeit
wählen.

Die Verordnung beinhaltet die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung
und Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie
die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Damit sollen Rechtskonflikte
in Nachlasssachen mit Auslandsbezug in der Europäischen Union verringert werden.
Die Erbrechtsverordnung wird voraussichtlich drei Jahre nach Inkrafttreten, also
ab 2015 anwendbar sein. Das nationale Erbrecht der Mitgliedstaaten ändert die Verordnung
hingegen nicht.

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