Title: Düsseldorfer Tabelle 2014
Published: 3. Januar 2014
Last modified: 17. Dezember 2025

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Düsseldorfer Tabelle 2014

# Düsseldorfer Tabelle 2014

 Veröffentlicht am 3. Januar 201417. Dezember 2025

Eine Düsseldorfer Tabelle 2014 wird es erst im Laufe des Jahres geben und nicht 
bereits zum 1. Januar 2014. Gemäß § 1612a BGB richtet sich der Mindestunterhalt 
für ein minderjähriges Kids nach dem „doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum
eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 5 S. 1 EStG“. Nach dem letzten Existenzminimumsbericht
ist eine Erhöhung des Kinderfreibetrages spätestens ab dem Veranlagungszeitraum 
2014 verfassungsrechtlich notwendig. Folglich muss § 32 EStG geändert werden. Ohne
die Erhöhung des Kinderfreibetrages wird es keine neue Düsseldorfer Tabelle geben,
da dieser untrennbar mit dem Mindestunterhalt und damit für die Unterhaltsleitlinien
verbunden ist.

Die Selbstbehaltssätze sollen jedoch schon zuvor angehoben werden. Wann die Düsseldorfer
Tabelle 2014 erscheint, ist gegenwärtig unklar, zumal im Koalitionsvertrag die Erhöhung
des Kindergeldfreibetrages nicht geregelt ist.

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