Title: Neues Gebühren- und Kostenrecht für Rechtsanwälte, Notare und Gerichte
Published: 7. Juli 2013
Last modified: 17. Dezember 2025

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Neues Gebühren- und Kostenrecht für Rechtsanwälte, Notare und Gerichte

# Neues Gebühren- und Kostenrecht für Rechtsanwälte, Notare und Gerichte

 Veröffentlicht am 7. Juli 201317. Dezember 2025

Bund und Länder haben sich auf eine Anhebung der Gebühren und Honorar in den Justizkostengesetzen
geeinigt. Am 5. Juli 2013 stimmte der Bundesrat dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses
zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) zu. Wenn das Gesetz noch diesen
Monat verkündet wird, gelten die neuen Gebühren bereits ab dem 1. August 2013. Die
ebenfalls beschlossene Reform der Prozesskosten und Beratungshilfe wird erst zum
1. Januar 2014 in Kraft treten.

Für Rechtsanwälte bedeutet dies die erste lineare Anhebung ihrer Gebühren nach fast
20 Jahren. Im Durchschnitt fallen die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren (RVG) künftig
um zirka 12 % höher aus. Zudem werden die Vergütungstatbestände strukturell geändert.
Außerdem hat der Gesetzgeber für die Verfahren in Zivilsachen viele Klarstellungen
vorgenommen.

Neben der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren ist ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes
das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GKG u. GNotKG). Die seit 1936 in ihrer
Struktur unverändert gebliebene Kostenordnung bedurfte einer grundlegenden zeitgemäßen
Neugestaltung. Änderungen ergeben sich auch im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen(
FamGKG) und Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

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