Title: Einkommensteuerschuld für das Todesjahr ist Nachlassverbindlichkeit
Published: 12. November 2012
Last modified: 17. Dezember 2025

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Einkommensteuerschuld für das Todesjahr ist Nachlassverbindlichkeit

# Einkommensteuerschuld für das Todesjahr ist Nachlassverbindlichkeit

 Veröffentlicht am 12. November 201217. Dezember 2025

Der Bundesfinanzhof entschied am 4. Juli 2012 (II R 15/11), dass die vom Erben in
seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende
Einkommensteuerzahlung für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 
Abs. 5 Nr. ErbStG abzugsfähig ist.

Gemäß § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Schulden, die der Verstorbene hinterlassen
hat. Streitig war, ob der Erbe auch für die Steuerschulden haftet, die im Todesjahr
des Erblassers entstehen. Das Finanzgericht Niedersachsen hatte dies verneint, weil
die Einkommensteuer erst am Ende eines Kalenderjahres entsteht. Nach Ansicht des
Bundesfinanzhofs kommt es nicht darauf an, wann die Steuer rechtlich entsteht, nämlich
am Ende eines Jahres, sondern nur darauf, ob der Erblasser vor seinem Tod eine steuerlich
relevante Tätigkeit entfaltet hat.

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