Title: Erbschaft- und Schenkungsteuer: EU-Kommission verklagt Deutschland
Published: 21. Oktober 2012
Last modified: 17. Dezember 2025

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: EU-Kommission verklagt Deutschland

# Erbschaft- und Schenkungsteuer: EU-Kommission verklagt Deutschland

 Veröffentlicht am 21. Oktober 201217. Dezember 2025

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen „diskriminierender Erbschaftsteuerbestimmungen“
beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach deutschem Recht wird für geerbtes deutsches
Vermögen eine höherer Steuerfreibetrag gewährt, wenn der Erblasser oder der Erbe
in Deutschland lebt, als wenn beide im Ausland leben. Somit werden Gebietsfremde
für in Deutschland belegenes, geerbtes Vermögen höher besteuert als in Deutschland
ansässige Personen. Eine solche Bestimmung könnte nach Ansicht der Kommission im
Ausland lebende Personen davon abhalten, in Deutschland in Immobilien zu investieren.
Nach Auffassung der Europäischen Kommission stellt diese Bestimmung eine ungerechtfertigte
Beschränkung des in den Verträgen verankerten freien Kapitalverkehrs dar.

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