Title: Vermieter darf kündigen, um Kanzlei in der Wohnung zu eröffnen
Published: 30. September 2012
Last modified: 17. Dezember 2025

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Vermieter darf kündigen, um Kanzlei in der Wohnung zu eröffnen

# Vermieter darf kündigen, um Kanzlei in der Wohnung zu eröffnen

 Veröffentlicht am 30. September 201217. Dezember 2025

Der Bundesgerichtshof hat am 26. September 2012 (VIII ZR 330/11) entschieden, dass
dem Vermieter auch dann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses
zustehen kann, wenn er die vermietete Wohnung ausschließlich für seine berufliche
Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen nutzen will. Das berufliche Interesse
dürfe aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit nicht geringer
bewertet werden, als der in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gesetzlich geregelte Eigenbedarf
des Vermieters zu Wohnzwecken. Im zu entscheidenden Fall wollte der Vermieter das
Mietverhältnis beenden, damit seine Ehefrau ihre Anwaltskanzlei in die Wohnung verlegen
könne. Die ersten beiden Instanzen (AG Charlottenburg und LG Berlin) hatten die 
Räumungsklage des Vermieters jedoch abgewiesen. Der BGH hat die Sache an das Berufungsgericht
zurückverwiesen, da dieses nicht geprüft habe, ob Härtegründe vorliegen.

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