Title: Stärkung des Umgangsrechts leiblicher, nicht rechtlicher Väter
Published: 20. Juli 2012
Last modified: 17. Dezember 2025

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Stärkung des Umgangsrechts leiblicher, nicht rechtlicher Väter

# Stärkung des Umgangsrechts leiblicher, nicht rechtlicher Väter

 Veröffentlicht am 20. Juli 201217. Dezember 2025

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt in seiner [Stellungnahme vom 20. Juli 2012](https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2012/juli/stellungnahme-der-brak-2012-40.pdf)
grundsätzlich den „[Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters](https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Staerkung_Vaterrechte_leiblich_nicht_rechtlich.html)“.
Der Kammer greift der Entwurf aber zu kurz und weist daraufhin, dass ein Recht auf
Umgang auch Pflichten beinhaltet. Schließlich sei gemäß § 1684 Abs. 1 BGB jeder 
Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Dies müsse auch 
dem leiblichen Vater klar gemacht werden. Zudem sollen leibliche Väter, welche die
Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung nicht erhoben haben, von dem neuen Umgangs-
und Auskunftsrecht ausgeschlossen werden.

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[Gemeinsames Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2012/07/05/gemeinsames-sorgerecht-nicht-miteinander-verheiratete-eltern/)

[Unser Rechtstipp bei Arbeitszeugnissen in der Eßlinger Zeitung vom 21./22. Juli 2012](https://www.kanzlei-gaensheide.com/2012/07/20/arbeitszeugnisse/)