Title: Neues EU-Familienrecht
Published: 17. Juni 2012
Last modified: 17. Dezember 2025

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Neues EU-Familienrecht

# Neues EU-Familienrecht

 Veröffentlicht am 17. Juni 201217. Dezember 2025

Ab dem 21. Juni 2012 ändert sich durch das Inkrafttreten der Rom III-Verordnung (
Rom III-VO, VO 1259/2010) das Internationale Scheidungsrecht grundlegend. Gemischtnationale
Ehepaare können nun einvernehmlich festlegen, nach welchem Recht sich ihre Trennung
beziehungsweise Ehescheidung richten soll. Bei fehlender Rechtswahl gilt nunmehr
das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts. Es findet damit ein Wechsel vom Staatsangehörigkeits-
zum Aufenthaltsprinzip statt. Bei einer Ehescheidung von zwei Ausländern mit gleicher
Staatsangehörigkeit, die in Deutschland leben, findet jetzt deutsches Recht Anwendung.
Dies gilt jedoch nicht für Folgesachen. Bei einem im Ausland lebenden Deutschen 
gilt im damit künftig das ausländische Recht seines Aufenthaltsortes, so zum Beispiel
bei „Mallorca-Rentner“ das spanische Recht.

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