Title: Anrechnung des Elterngeldes auf Hartz-IV Leistungen rechtmäßig
Published: 10. Mai 2012
Last modified: 17. Dezember 2025

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Anrechnung des Elterngeldes auf Hartz-IV Leistungen rechtmäßig

# Anrechnung des Elterngeldes auf Hartz-IV Leistungen rechtmäßig

 Veröffentlicht am 10. Mai 201217. Dezember 2025

Das Sozialgericht Saarbrücken hat am 9. Mai 2012 entschieden, dass die Anrechnung
des Elterngeldes als Einkommen auf Hartz-IV-Leistungen gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 SGB
II rechtmäßig und verfassungskonform ist.

Das Gericht ist der Auffassung, dass die unterschiedliche Behandlung derjenigen 
Leistungsbezieher, die vor der Geburt eines Kindes erwerbstätig waren und derjenigen,
die nicht erwerbstätig waren, durch Sinn und Zweck des Elterngeldes sachlich gerechtfertigt
ist. Schließlich erleide der durch die Aufgabe der Erwerbstätigkeit zugunsten der
Betreuung des Kindes erstgenannte Personenkreis Einkommenseinbußen, die durch das
Elterngeld ausgeglichen werden sollen. Es sei daher nicht zu beanstanden, dass der
Gesetzgeber einen Ausgleich vorsieht, der sich an dem im vorgeburtlichen Zeitraum
erzielten Erwerbseinkommen orientiere. Demgegenüber erleide der zweite Personenkreis
keine Einkommenseinbußen, so dass auch kein Ausgleich erfolgen könne.

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