Title: Versorgungsausgleich bei privaten Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht
Published: 20. April 2012
Last modified: 17. Dezember 2025

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Versorgungsausgleich bei privaten Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht

# Versorgungsausgleich bei privaten Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht

 Veröffentlicht am 20. April 201217. Dezember 2025

Mit Beschluss vom 18. April 2012 (Az XII ZB 325/11) entschied der Bundesgerichtshof,
dass private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht nach Ausübung des Kapitalwahlrechts
nicht mehr dem Versorgungsausgleich unterliegen, selbst wenn das Kapitalwahlrecht
nach Ende der Ehezeit und vor der letzten tatrichterlichen Entscheidung ausgeübt
wurde. Ein Ausgleich kann somit nur güterrechtlich durchgeführt werden.

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